Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 179. Sitzung / 243

Debattenbeitrag des Kollegen Wabl im Zusammenhang mit dem Nachtrag zum Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes von 1997 anknüpfen, nämlich an die Frage der Freistellung von Bediensteten in den verschiedenen Ressorts.

Diese Problematik ist nicht nur im Außenministerium im Zusammenhang mit der Wahlwerbung unseres jetzigen Herrn Bundespräsidenten aufgetreten, sondern diese Problematik besteht generell, nämlich auch im Zusammenhang mit der Freistellung von Bediensteten für wahlwerbende Parteien bei den verschiedensten Wahlbewegungen.

Wir Liberale haben in diesem Zusammenhang bereits im Mai dieses Jahres einen Entschließungsantrag eingebracht, um der Empfehlung des Rechnungshofes gerecht zu werden. Wir bedauern es, daß wir keine Zeit gefunden haben, diesen Entschließungsantrag im Ausschuß entsprechend zu beraten.

Wir sind auch der Meinung, daß es mit der Überlassung von Bediensteten eine verdeckte Parteienfinanzierung gibt und daß es wirklich notwendig ist, die gesetzlichen Grundlagen – insbesondere das Beamten-Dienstrechtsgesetz, aber auch das Personalvertretungsgesetz – entsprechend abzuändern.

Ich möchte daher jetzt folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Wabl, Hans Helmut Moser betreffend Umsetzung der Rechnungshofempfehlungen hinsichtlich der Freistellung von Bediensteten des Außenministeriums zur Unterstützung in den Wahlkämpfen 1986, 1992 und 1998 um das Amt des Bundespräsidenten

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten wird aufgefordert, gemäß den zusammenfassenden Empfehlungen des Rechnungshofes –

(1) sofern vom Gesetzgeber die Möglichkeit einer Arbeitskräfteüberlassung von Beamten gewollt wird, wäre hierfür eine eindeutige gesetzliche Regelung zu schaffen, um die derzeit bestehenden rechtlichen Unklarheiten zu beseitigen;

(2) die Höhe der zu leistenden Refundierungen wäre kostendeckend zu gestalten und

(3) eine Akontierung der Refundierungsleistungen sollte vorgesehen werden. –

1. bei den letzten Freistellungen aus den Jahren 1996/1997 und 1998 ausständige Beträge nachträglich einzufordern und in Zukunft bezüglich der Höhe die volle Refundierung einzufordern.

2. Bezüglich Akontierung auch allfällige Zinserträge nachzufordern.

3. Gemäß den Empfehlungen des ersten Punktes der zusammenfassenden Empfehlungen die notwendigen Schritte zu unternehmen.

*****

Wir glauben, daß das eine Notwendigkeit wäre, um gegenüber anderen wahlwerbenden Parteien, die nicht so viele Bedienstete im Bundesdienst haben, eine Chancengleichheit herzustellen.

Meine Damen und Herren! Ich möchte in meinem Redebeitrag auf zwei weitere Bereiche eingehen, die der Rechnungshof in seinem Tätigkeitsbericht 1997 angesprochen hat, nämlich auf


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