Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 179. Sitzung / 244

den Bereich des Bundesministeriums für innere Angelegenheiten und den Bereich des Verteidigungsressorts.

Zunächst zum Innenministerium, meine Damen und Herren. Dieser Rechnungshofbericht ist, was die Maßnahmen zur Verwaltungsreform im Bereich des Innenministeriums betrifft, kein Ruhmesblatt! Vom Rechnungshof wird mehrfach angeführt, daß sich das Innenministerium mit zugekauften Organisationsstudien – wie etwa im Projekt Verwaltungsmanagement – nur eingeschränkt auseinandergesetzt und teilweise Vorschläge, die gemacht worden sind, nicht aufgegriffen hat. Ich glaube, daß es notwendig gewesen wäre, diese Vorschläge, die seitens der externen Unternehmensberater unterbreitet worden sind, konkret umzusetzen und auch ernst zu nehmen.

Es werden in dieser Hinsicht Bereiche angeführt, die wir mehrfach als Bereiche notwendiger Reformschritte bezeichnet haben. Es wären in einer Analyse des komplizierten Aufbaues des Sicherheitsapparates die verschiedensten Aufgabenbereiche der Behörden und Wachkörper zu untersuchen. Es wären weiters die verschiedensten Wachkörper zusammenzuführen. Es wären jene Wachkörper, die wir im ländlichen und im städtischen Bereich haben, sprich Gendarmerie und Exekutive, zusammenzuführen, weil wir dadurch wesentliche Synergieeffekte erzielen könnten.

Der zweite Bereich, der da angesprochen ist und in dem eine Notwendigkeit besteht, betrifft die Zentralstelle. Sie gehört entsprechend reformiert. Operative Bereiche, die in der Zentralstelle angesiedelt sind, sollten ausgelagert werden, damit der Bereich der Exekutive etwas schlagkräftiger gestaltet werden kann.

Ich möchte abschließend auf den Bereich der Grenzgendarmerie zu sprechen kommen. Dem Bereich der Grenzgendarmerie stellt der Rechnungshof ein sehr positives Zeugnis aus – aber auch da gibt es noch Verbesserungsmöglichkeiten –, und zwar ein positives Zeugnis dahin gehend, daß es den Beamten gelungen ist, in der vorgegebenen Zeit die notwendigen Organisationsstrukturen aufzubauen und weiters eine gewisse Effizienz der Grenzraumüberwachung sicherzustellen.

Was bedauerlicherweise noch nicht gelungen ist, ist eine Kompetenzabklärung zwischen der Zollwache und der Grenzgendarmerie. Da besteht Handlungsbedarf. Da wird es notwendig sein, die Machtansprüche des Finanzministeriums im Interesse der Sicherheit und im Interesse einer effizienten Grenzgendarmerie etwas zurückzudrängen.

Meine Damen und Herren! Der letzte Punkt, den ich ansprechen möchte, betrifft den Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung. Ich bin froh, daß der Herr Bundesminister hier ist. Ich möchte ihn auf einen mir wesentlich erscheinenden Punkt des Rechnungshofberichtes hinweisen, nämlich auf die im Zusammenhang mit der Untersuchung des Militärkommandos Kärnten zutage getretenen Mängel in der Ausbildung.

Es wird immer wieder festgestellt, daß wir auf der einen Seite zwar eine Verbesserung im Bereich der Ausbildungsorganisation und der Ausbildungsvorschriften haben, auf der anderen Seite aber ungenügende Dienstaufsicht, vor allem seitens der vorgesetzten Kommanden und Dienststellen. Auf diese ungenügende Dienstaufsicht möchte ich Sie hinweisen, Herr Bundesminister. Das hat nichts mit dem Budget zu tun, das hat nichts mit den sonstigen Unzukömmlichkeiten zu tun, die es vielleicht auf der einen oder anderen höheren Führungsebene gibt, sondern das ist eine zentrale Aufgabe der vorgesetzten Kommandanten. Ich darf Sie ersuchen, diesem Bereich größeres Augenmerk zu widmen! – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

0.25

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der Entschließungsantrag, den Herr Abgeordneter Moser vorgetragen hat, ist ausreichend unterstützt und wird in die Verhandlung mit einbezogen.


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