Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 179. Sitzung / 256

orientiert eingesetzt werden können. Für die Periode 2000 bis 2006 sind 350 Millionen Euro aus dem Budget der Gemeinschaftsinitiativen in Aussicht gestellt. Die Hälfte davon ist für INTERREG-Programme – also für grenzüberschreitende Programme – reserviert. Ich denke, das ist für die österreichischen Grenzregionen etwas sehr Positives.

Abschließend möchte ich noch einmal sagen, daß ich froh bin, daß sich die Landeshauptleute jetzt im Hinblick auf den Verteilungsschlüssel geeinigt haben. Als Steirer kann ich sagen, daß wir mehr als 2,8 Milliarden Schilling in dem von mir genannten Zeitraum lukrieren können werden, das ist ein Plus von 4,1 Prozent. Ich bin froh, daß die Frau Landeshauptmann dem Drängen der Sozialdemokraten im steiermärkischen Landtag nachgekommen ist und sich endlich wieder einmal durchgesetzt hat, nachdem sie auch Probleme bei der Durchsetzung des Semmering-Basistunnels gehabt hat. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.) Ich weiß schon, daß Sie das nicht gerne hören.

Wirklich zum Schluß möchte ich meinen Dank an die EU-Regionalmanager – auch ein Kind der Sozialdemokratie – aussprechen. Diese bilden eine wichtige Drehscheibe für die Wirtschaft und für Projektbetreiber. Glück auf! (Beifall bei der SPÖ.)

1.12

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Koppler. Gleichfalls 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

1.12

Abgeordneter Erhard Koppler (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Herr Präsident des Aufsichtsrates! (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Meine sehr verehrten Damen und Herren! Entschuldigung! Ich wollte natürlich sagen: Herr Präsident des Rechnungshofes! (Beifall und Bravo!-Ruf des Abg. Dr. Khol.) Es freut mich, daß ich bei meiner letzten Rede hier auch den Applaus des Herrn Kollegen Khol bekomme. Das ist äußerst selten vorgekommen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Herr Präsident des Rechnungshofes! Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden heute zu Recht sehr gelobt. Gestatten Sie mir, zum Bezügebegrenzungsgesetz dennoch einige kritische Anmerkungen zu machen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei Durchsicht des vom Rechnungshof in Auftrag gegebenen Berichts über die durchschnittlichen Einkommen der Jahre 1996/97 aufgrund des Bezügegesetzes mußte ich leider feststellen, daß der Rechnungshof diesbezüglich äußerst großzügig gearbeitet hat. Müßte er sich selbst prüfen, dann hätte er die Auftragsvergabe sicherlich bemängeln müssen. Denn er hat, da er über keine eigenen Daten verfügt, die notwendigen Arbeiten durch die Firma Kreutzer, Fischer & Partner Consulting GmbH durchführen lassen, und das Ergebnis, das dabei geliefert wurde, entspricht nicht den Intentionen des Gesetzes und den Zielsetzungen unseres Hauses.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das erarbeitete Datenmaterial ist nämlich im wesentlichen im Sozialbericht der Bundesregierung enthalten. Zweck der Gesetzesbestimmung im Bezügebegrenzungsgesetz ist, daß jene Einkommen ermittelt werden, die in diesen Arbeitnehmerstatistiken nicht enthalten sind, insbesondere die Einkommen der Selbständigen und der freiberuflich Tätigen sowie die Einkünfte, die Personen aus Kapitalerträgen haben. Aufgrund der Grundkonzeption dieser Erhebung wurden diese Bereiche nicht mit einbezogen. Daher kam es zu einer Wiederholung von ohnehin Bekanntem. Aus meiner Sicht müßten auch die durchschnittlichen Einkommen insbesondere der Personengruppen mit staatlich geregelten Berufen wie der Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftstreuhänder, Steuerberater und so weiter mit einbezogen werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Einkünfte der Selbständigen wurden nicht detailliert erhoben. Auch eine Aussage über die Einkünfte der leitenden Beamten kann nicht getroffen werden, da die beauftragte Firma aufgrund der Art der Datenerhebung keine vernünftigen Ergebnisse geliefert hat. Vor allem wurden auch keine Nebenfunktionen erfaßt.


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