Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 180. Sitzung / 19

Die Infrastrukturanlagen, also Apparate, Geräte mit Computerchips, werden in Zusammenarbeit mit besonders geschulten Beamten des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten überprüft. Da handelt es sich im wesentlichen um Sicherheitsanlagen, Heizungen, Lifte, Stromversorgung et cetera.

Besondere Aufmerksamkeit widmen wir hinsichtlich des Jahr-2000-Problems dem Bereich des Strafvollzuges, bei dem es insbesondere darum geht, sicherzustellen, daß die Sicherheitseinrichtungen und Versorgungseinrichtungen funktionieren. Da bestehen grundsätzlich Katastrophen-, Notfalls- und Alarmpläne, die jetzt auch im Hinblick auf diese Problematik ergänzt wurden, die sich ergeben kann, wenn, was wir eher nicht annehmen, am 1. Jänner 2000 Schwierigkeiten auftreten.

Die Vorbereitungsarbeiten für den Zustand, daß wir meinen, es sei alles überprüft, mehr könnten wir nicht tun, werden Anfang November abgeschlossen sein.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordnete Mag. Dr. Heide Schmidt (Liberales Forum): Herr Bundesminister! Haben Sie für den Fall, daß es bei Daten aus dem Firmenbuch, Grundbuch oder sonstigen EDV-Dateien, die als öffentliche Dokumente gelten, vielleicht doch zu Fehlern kommen könnte, spezielle haftungsrechtliche Vorkehrungen getroffen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Die Grundbuchdatenbank ist nicht unsere Angelegenheit, sondern jene des Bautenministeriums, und das Firmenbuch wird von der Bundesrechenzentrum GesmbH betreut. Ich müßte mich haftungsmäßig von Bund zu Bund bewegen, denn das Bundesrechenzentrum ist zu 100 Prozent Bund und gehört zum Finanzministerium. Diese haben gegenüber ihren externen Partnern ihre vertraglichen Situationen und auch gesetzlichen Haftungssituationen. Unser Partner ist der Bund.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Abgeordneter Mag. Maier, bitte.

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Bundesminister! Die Wirtschaft hat bis vor kurzem immer noch Produkte verkauft, die nicht Jahr-2000-tauglich waren. Es ist damit zu rechnen, daß es zu Schadenersatz- und Haftungsprozessen kommt.

Meine Frage lautet: Wann mußte die Wirtschaft davon ausgehen, daß nur Produkte verkauft werden dürfen, die Jahr-2000-tauglich sind? Schließen Sie auf europäischer Ebene eine Haftungsbegrenzung für Schäden wie beispielsweise in Amerika für Europa und für den nationalen Bereich aus?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Jedenfalls muß man davon ausgehen, daß ein Produkt, dessen übliche Lebensdauer über den Jahreswechsel zum Jahr 2000 hinausgeht, tauglich sein sollte. Man wird im Einzelfall überprüfen müssen, welche Einsatzprognose ein Produkt hat. Generelle Schädensausschlüsse kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Dr. Povysil, bitte.

Abgeordnete Dr. Brigitte Povysil (Freiheitliche): Herr Bundesminister! In der Beantwortung meiner Y2K-Anfrage sagen Sie, daß ein Risikomanagementprogramm im Justizressort bisher noch nicht festgelegt wurde, weil die Tests noch nicht abgeschlossen waren, und daß bei den Sicherheits- und Kommunikationsanlagen der Gerichte "zur gegebenen Zeit" – Ihre Wortwahl – die notwendigen Updates durchgeführt werden.

Was, bitte, verstehen Sie, Herr Bundesminister, unter "gegebener Zeit", und wie wollen Sie dem Jahr-2000-Problem ohne Risikomanagement effektiv begegnen?


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