Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 180. Sitzung / 21

Nun ist nach meinem Informationsstand geplant, diese Optionen und die mögliche Ausgestaltung einer europäischen Umwelthaftung in einem Weißbuch zusammenzufassen. Dieses Weißbuch soll dann neuerlich Gegenstand eines Konsultationsverfahrens werden.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage, wie ich annehme? – Bitte.

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Herr Bundesminister! Im Jahre 1989 sind die ersten Anträge im Parlament bezüglich eines Umwelthaftungsgesetzes eingebracht worden – von den Grünen, möchte ich dazusagen. Sie sind schon 1991 aktiv geworden. Sind Sie eigentlich mit diesem Tempo, das in dieser wichtigen Frage, die in jeder Regierungserklärung seit dem Jahr 1990 als ein Vorhaben des jeweiligen Bundeskanzlers enthalten war, an den Tag gelegt wird, zufrieden?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Wir haben jetzt die internationale Ebene und die nationale Ebene, aber auch der Blick auf die internationale Ebene zeigt, wie schwierig es ist, zwischen den unterschiedlichen Interessenlagen einen angemessenen Ausgleich herbeizuführen. Aber es ist uns ja doch gelungen, hier Schritte zu setzen.

Erstens gibt es in Österreich durch eine diesbezüglich sehr umsichtige Rechtsprechung eine verschuldensunabhängige Haftung für gefährliche Betriebe, und das ist ja schon etwas. Weiters ist es uns doch gelungen, Einzelschritte zu setzen. Sowohl im Bereich der Gentechnikhaftung als auch im Bereich der Atomhaftung haben wir Sonderhaftungsbestimmungen, die sich dem von uns seinerzeit vorgeschlagenen System annähern, und insgesamt eine Situation, die zur Prävention beiträgt und das Verursacherprinzip stärkt.

Ich meine, daß die europäische Entwicklung doch so ist, daß man an ihr intensiv mitarbeiten soll und es vielleicht noch nicht notwendig ist, einen nationalen Alleingang in diese Richtung vorweg zu unternehmen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Barmüller, bitte.

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Bundesminister! Ist in den Vorarbeiten geplant, die Richtlinie so konkret auszuführen, daß sie in einzelnen Teilbereichen unmittelbar anwendbar sein wird, oder werden in dieser quasi nur die großen Züge festgeschrieben und muß dann alles noch einmal im nationalen Recht festgelegt werden?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Also wenn es überhaupt zu einer Richtlinie und nicht bloß zu einer Empfehlung kommt – aber ich glaube doch, daß es eher in Richtung Richtlinie geht –, wird sie so wie jede andere Richtlinie nicht unmittelbar anwendbares Recht, sondern umzusetzen sein, und sie wird wahrscheinlich auch einen gewissen Spielraum, wie ich als in solchen Dingen Erfahrener sagen kann, eröffnen, damit es überhaupt zu einer Kompromißlösung auf europäischer Ebene kommt.

Aber die Eckpunkte werden doch klar erkennbar sein und sich auch mit unseren Grundlinien decken: eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung, die nicht nur klassische Schäden erfaßt, sondern auch Umweltbeeinträchtigungen und eine gewisse Beweislastumkehr und eine Verbandsklagsbefugnis. Also die Eckpunkte, wie wir sie haben, werden sich dort wiederfinden.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Mag. Wurm, bitte.

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Herr Bundesminister! Sie haben schon erwähnt, daß verschiedene Änderungen des Haftpflichtgesetzes in dieser Legislaturperiode schon verabschiedet wurden. Glauben Sie nicht auch, daß es auch im Hinblick auf die Entwicklung in verschiedenen anderen europäischen Ländern notwendig wäre, eine Gesamtreform des Haft


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