Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 180. Sitzung / 24

fährlichen Häftlingen dadurch zu Buche schlagen kann, daß dort mit mehr Verständnis, gegenseitigem Verständnis, Entscheidungen getroffen werden können.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Kukacka, bitte.

Abgeordneter Mag. Helmut Kukacka (ÖVP): Herr Bundesminister! Gibt es derzeit konkrete Menschenrechtsbeschwerden von österreichischen Häftlingen über den österreichischen Strafvollzug beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Es hat immer wieder in Einzelfällen solche Beschwerden gegeben. Ob im Augenblick eine anhängig ist, kann ich Ihnen jetzt nicht beantworten, aber das werden wir erheben und Ihnen mitteilen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage?– Frau Abgeordnete Stoisits, bitte.

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Herr Bundesminister! In den parlamentarischen Beratungen zur großen Strafvollzugsgesetznovelle ist bereits im Unterausschuß sehr viel von der Idee eines Anstaltsbeirates gesprochen worden. Wie stehen Sie zu diesem Vorschlag, sowohl Rechtsanwälte als auch Vertreter von Menschenrechtseinrichtungen, als auch die Vertreter der jeweiligen Gemeinden, in der sich eine Strafvollzugsanstalt befindet, in die Arbeit eines Anstaltsbeirates einzubinden?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Grundsätzlich stehe ich allen Dingen, die mehr Verständnis und mehr Kenntnis über das Strafvollzugswesen vermitteln, positiv gegenüber, weil ich meine, daß man über die wirklichen Probleme viel zuwenig weiß, und das festigt gewisse Vorurteile, die abgebaut werden können, wenn mehr Transparenz des tatsächlichen Geschehens gegeben ist.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Dr. Schmidt, bitte.

Abgeordnete Mag. Dr. Heide Schmidt (Liberales Forum): Herr Bundesminister! Ich glaube mich mit Ihnen einer Meinung darin, daß der psychologischen Betreuung von Strafgefangenen ein hoher Stellenwert zukommt, nicht nur, weil das einer aufgeklärten, zivilisierten Gesellschaft entspricht, sondern durchaus auch, weil es mit der Sicherheit der Gesellschaft zusammenhängt, wenn die Strafgefangenen entlassen werden.

Ich frage Sie daher, da wir beide wissen, daß diese psychologische Betreuung seit Jahren weit unter den Anforderungen liegt, die wir gerne erfüllt hätten: Was haben Sie vor, um endlich eine adäquate psychologische Betreuung der Strafgefangenen herbeizuführen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: In den letzten Jahren sind beträchtliche Fortschritte erzielt worden, wir konnten auch personelle Kapazitäten aufstocken. Natürlich würde man sich wünschen, daß sowohl für die Häftlinge als auch für das Personal selbst mehr Kapazitäten zur Verfügung stehen. Wir konzentrieren uns im Augenblick vor allem auf die Bereiche des Maßnahmenvollzugs, der Maßnahmenabteilungen, aber auch der Nachbetreuung entlassener Häftlinge. Die Situation ist nicht schlecht, aber verbesserungsfähig.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Damit kommen wir zur 6. Anfrage: Frau Abgeordnete Dr. Fekter, ich bitte um die Formulierung Ihrer Frage.

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:


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