Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 180. Sitzung / 37

und unter Angabe mittel- und langfristiger Ziele ihrer Finanzierung in einem Bericht darzulegen.

Über die Optionen bezüglich einer Neustrukturierung des postsekundären Ausbildungsbereiches soll der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr dem Parlament ehemöglichst berichten."

*****

Bewußt haben wir das mit "ehemöglichst" formuliert, damit auch da Fairneß gegenüber dem Herrn Bundesminister besteht.

Ich glaube, daß es diesbezüglich eine sehr gute Intention gab, nur: So, wie sie gestaltet wurde, ist das leider Gottes nicht befriedigend. Visionen fehlen, eine Leitlinie fehlt, eine transparente Gestaltung des tertiären Bildungssystems fehlt, und daher sollten wir uns wirklich länger mit dieser Materie beschäftigen. Deshalb werden wir auch den Antrag der Freiheitlichen auf Rückverweisung unterstützen.

In bezug auf das Universitäts-Akkreditierungsgesetz ist es jetzt natürlich dringlich, aktiv zu werden. Das Universitäts-Akkreditierungsgesetz ermöglicht Privatuniversitäten, in Österreich Fuß zu fassen, nur gibt es dabei gravierende Probleme.

Was den Akkreditierungsrat betrifft – meine Kollegin Motter wird die entsprechenden Abänderungsanträge einbringen –, wollen wir, daß die Mitglieder dieses Akkreditierungsrates keine vollzeitbeschäftigten Professoren der Universität in Österreich sind. Aus zwei Gründen halten wir das für eine unkluge Variante, denn das kann sich sowohl positiv als auch negativ auswirken. Natürlich kennen diese Personen die österreichische Bildungslandschaft, nur: Diese bewerten unmittelbar ihre eigene Konkurrenz. Das heißt, daß unter Umständen, wenn Personen eine Aussicht auf einen Dienstvertrag in einer privaten Universität haben, sie natürlich eher geneigt sein werden, da eine Befürwortung auszusprechen. Das alles ist menschlich. Wenn Personen hingegen die Befürchtung haben, daß sehr viele Studenten und Studentinnen abgezogen werden, sodaß sie weniger Hörerinnen und Hörer haben, was natürlich finanzielle Konsequenzen auf das Budget des jeweiligen Institutes hat, dann werden sie eben nicht ganz objektiv und selbstlos sein können. – Deswegen meinen wir, daß es in bezug auf Vollzeitbeschäftigte eine klare Grenze geben sollte. Zusätzlich sollte sich dieser Rat den Vorsitzenden beziehungsweise die Vorsitzende selbst aussuchen.

Und jetzt kommt ein interessanter Punkt, den ich allerdings nicht ganz verstanden habe. Wir wollen doch alle, daß auch dort Frauen, adäquat dem Frauenförderungsplan, zumindest vertreten sind. Warum schreiben Sie das nur in die Erläuterungen, warum nicht von vornherein ins Gesetz?

Ein Gesetz ist doch das, was von interessierten Leuten durchgelesen und beachtet wird. – Anhand der Erläuterung kann man aber erkennen, daß den Frauen nicht jener Platz gegeben wird, der ihnen selbstverständlich zustünde, nämlich nicht nur in den Erläuterungen erwähnt zu werden, sondern auch im Gesetzestext selbst vorzukommen. Eigentlich sehr verwunderlich, daß Sie das nicht zusammengebracht haben. (Beifall beim Liberalen Forum und bei Abgeordneten der Grünen.)

In bezug auf die Forschung möchte ich auch einen Abänderungsantrag einbringen, um damit klar zu dokumentieren, daß die forschende Community in Österreich in den Regierungsparteien keinen Partner findet. Sie haben sich geweigert, in ein Gesetz hineinzubringen, daß es zu einer klaren und unmißverständlichen Verpflichtung kommen sollte, für Privatuniversitäten zumindest einen kleinen Forschungsbetrieb in Österreich aufrechtzuerhalten. Ich halte es für enorm wichtig, daß sich dadurch Forscherinnen und Forscher von österreichischem Boden aus, über diese Privatuniversitäten eben, wunderbarer internationaler Vernetzungen bedienen und sich daher auch viel schneller etablieren können. Das ist eine Chance, die Sie versäumt haben, weil Sie einfach zu feige sind, das hineinzuschreiben.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite