Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 180. Sitzung / 36

aber alles nicht. Ich bin sicher, daß nicht alles durch Umwandlungen finanzierbar ist, und es ist einfach unehrlich, das zu behaupten.

Ich meine, man hätte viel früher mit den Betroffenen darüber sprechen sollen, was jetzt an neuem Finanzierungsbedarf auf uns zukommt. Auch als Gesetzgeber haben wir das Recht, zu erfahren, wieviel an zusätzlichen Kosten das für den Staat bedeutet. – Es ist ein großes Manko, daß das überhaupt nicht eingehalten wurde.

Natürlich wird sich in bezug auf die Drop-out-Rate einiges ändern, weil über die Möglichkeit, ein etwas kürzeres Studium zu absolvieren, ohne daß es ein Kurzstudium ist, sicherlich einige Personen die Möglichkeit haben werden, einen Hochschulabschluß zu erreichen. (Abg. Dr. Niederwieser: Sie brauchen nur noch dafür zu stimmen!)

Aber ich sage Ihnen folgendes: Das ist auch eine Falle für die Frauen. Das hat die Hochschülerschaft, das haben die Studenten richtig erkannt. Das wird dann oftmals wahrscheinlich dazu verwendet werden, Frauen den weiteren Bildungsweg zu versperren, indem gesagt wird: Wenn wir schon ein Kurzstudium finanzieren, so reicht das doch für die Frauen! Oder: Das Studium, das etwas kürzer ist, nämlich das Bakkalaureat-Studium, wird wohl reichen! Du bist ein Mädchen, du bist eine Frau, und daher brauchst du ja nicht weiterzustudieren! (Abg. Tichy-Schreder: Über diese Zeiten sind wir Gott sei Dank schon hinweg, Frau Dr. Gredler!) Das ist leider Gottes nicht vorbei, und wir können das statistisch nachweisen! Ich würde mir wünschen, daß dem nicht so wäre, aber ich sehe durchaus diese Problematik. (Abg. Dr. Niederwieser: Das stimmt doch auch für das Doktoratstudium überhaupt nicht!)

Und wenn es da weiters heißt, daß Personen, die nicht Vollzeit studieren können, ihren Bedarf anmelden können, muß ich sagen: Darin erblicke ich einerseits eine gute Intention des Gesetzgebers, andererseits aber ist die Frage zu stellen, wie Sie das wirklich machen wollen. Die einen haben die Verpflichtung, tagsüber Kinder zu versorgen, weil sie erst am Abend die Möglichkeit haben, daß eine andere Person diese Kinder versorgt, und sie werden daher einen Uni-Betreuungs- und Prüfungsbedarf für den Abend entwickeln. Andere hingegen haben einen Halbtagsjob und wollen eher in der Früh studieren, und sie gehen dann am Nachmittag arbeiten, und daher entwickeln diese den Bedarf, am Vormittag Prüfungen, Vorlesungen und entsprechende Kurse besuchen zu können.

Das heißt also, das wird dazu führen, daß Nicht-Vollzeit-Studierende gegeneinander ausgespielt werden. Und das halte ich insofern für problematisch, als man – trotz einer an sich guten Intention seitens des Wissenschaftsministeriums – jetzt eigentlich der Willkür Tür und Tor geöffnet hat. Es gibt keine Rechte, die man einfordern kann, wenn man Teilzeitstudierender ist, und das finde ich eigentlich sehr schade.

In diesem Zusammenhang erlaube ich mir, folgenden Antrag einzubringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Martina Gredler, Maria Schaffenrath und weiterer Abgeordneter betreffend Optionenbericht zur Neustrukturierung des postsekundären Ausbildungsbereiches

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr und die Bundesministerin für Unterricht und Kultur werden ersucht, die Optionen zur kompletten Neustrukturierung des postsekundären Ausbildungsbereiches unter besonderer Berücksichtigung

a) der inneren, logischen Kohärenz und Durchlässigkeit,

b) einer notwendigen Harmonisierung mit der europäischen Bildungslandschaft,

c) einer grundlegenden Organisations-, Dienstrechts- und Studienreform,


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