Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 180. Sitzung / 40

Ihnen. Wenn Sie heute dem nicht zustimmen, dann bringen Sie sich selbst voll in einen Widerspruch! (Beifall beim Liberalen Forum. – Abg. Dr. Gredler: Lesen Sie doch unseren Antrag!)

Meine Damen und Herren! 70 bis 90 Prozent des Stundenkontingents einer Studienrichtung können im Rahmen des Bakkalaureats untergebracht werden; der Rest auf der Magisterstufe. Das gewährleistet wohl eine gründliche, breit angelegte wissenschaftliche Ausbildung in diesem Bereich. Es handelt sich also nicht um einen "billigen Jakob", es geht nicht um die Universität als Jahrmarkt, und es geht nicht um eine Vernachlässigung der Forschungsaufgaben der Universität, die weiterhin auch im Rahmen der Ausbildung ihren Platz finden müssen.

Es gibt sogar die Möglichkeit, auf dieser Masterstufe, wenn dies international geboten erscheint, die Studienzeiten um ein bis zwei Semester zu verlängern. Wir können also mit einer Reprofilierung der wissenschaftlichen Ausbildung in diesem Bereich rechnen, falls es die internationale Vergleichbarkeit gebietet.

Ich meine, wir tun damit einen guten Schritt. Es wäre ein Fehler, weiterhin so zu denken wie in jener Zeit, als ich groß geworden bin und nur 5 Prozent eines Jahrganges an die Universität gekommen sind. Heute hingegen sind 30 Prozent eines Geburtsjahrganges Erstinskribienten. Darauf muß die Struktur der Universität reagieren können!

Es gibt immer mehr Studierende, die sehr wohl an einer Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse in den Berufen interessiert sind. Und es gibt immer noch – Gott sei Dank! – einen gewissen Anteil, der auch an der Weiterentwicklung der Wissenschaft interessiert und dazu auch befähigt ist. – Wir sollten also dieser differenzierten Nachfrage seitens unserer Studierenden durch die Schaffung von entsprechenden Studienmöglichkeiten durch unsere Studiengesetze Rechnung tragen.

Gerade durch dieses Gesetz wird eine internationale Vergleichbarkeit der Studienabschlüsse gesichert. Über die Bologna-Erklärung wurde ja bereits gesprochen, und die nationalen Eigenarten oder Besonderheiten, Herr Kollege Graf, sind eben dadurch gesichert, daß eine solche Dreistufigkeit nur im Rahmen der Universitätsautonomie entwickelt werden kann. Sie wird den Universitäten nicht von einem übergeordneten Ministerium sozusagen aufs Auge gedrückt! Letzteres ist – ich weiß momentan nicht, wie ich das korrekt bezeichnen soll – sagen wir eine Legende, die Sie hier verbreiten. (Beifall bei der ÖVP.)

Desgleichen ist eine Legende, daß das der Einstieg in die Abschaffung der Habilitation wäre. – Ich sage Ihnen, Herr Graf: Solange die ÖVP in dieser Republik in Wissenschaftsfragen etwas zu sagen hat, wird es die Habilitation geben, wird diese beibehalten werden! Daran führt kein Weg vorbei! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dipl.-Ing. Schöggl: Das haben sich seinerzeit die Mitarbeiter der CA auch gedacht!)

Soziale Verantwortung den Studierenden gegenüber wird dadurch gewahrt, indem wir festhalten: Ein Bakkalaureat muß auch arbeitsmarktrelevant sein. Wir führen dazu ein eigenständiges Ermittlungsverfahren durch. Es ist eben nicht so, daß wir einen Titel ohne Mittel verleihen wollen. Es wird einen solchen Studienabschluß ausschließlich in jenen Bereichen geben, in denen auch eine Beschäftigungschance für die jungen Menschen gegeben ist. Ob eine solche gegeben ist, das kann man, Herr Kollege Graf, nicht für sämtliche Studienrichtungen in einem Verfahren feststellen, sondern das muß von Fall zu Fall entschieden werden. Nur dann, wenn Arbeitsmarktrelevanz gegeben ist, darf das Bakkalaureat eingeführt werden. – Das nenne ich soziale Verantwortung den Studierenden gegenüber! (Beifall bei der ÖVP.)

Wir haben – nächster Punkt – auch eine Verfassungsbestimmung vorgesehen, nach der es den Studienkommissionen ermöglicht wird, einer Verordnung des Ministers zur Einführung des Bakkalaureats dann zu widersprechen, wenn die ressourcenmäßigen, die personellen und die finanziellen Möglichkeiten nicht gegeben sind, den Anforderungen infolge intensiverer Betreuung im Rahmen des Bakkalaureat-Studiums zu entsprechen.

Es ist also auch dafür gesorgt, daß entsprechende Abwehrrechte der Fakultäten gegeben sind, wenn die Rahmenbedingungen nicht stimmen. Man kann den Universitäten nicht auftragen, die


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