Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 180. Sitzung / 48

Wir haben das Organisationsrecht für alle Universitäten auf ein einheitliches Niveau gebracht. Wir haben die Kunstuniversitäten im Interesse der dort Studierenden endlich auf das gleiche Niveau wie alle übrigen Universitäten gehoben, indem wir ein einheitliches Organisationsrecht für alle Universitäten geschaffen haben.

Wir haben ein einheitliches Studienrecht für alle Universitäten geschaffen, indem wir zunächst im Jahre 1997 das Universitäts-Studiengesetz vorgeschlagen und hier beschlossen haben. Es zeigt sich bereits an den ersten auf dieser Basis eingebrachten neuen Studienplänen, daß damit ein Qualitätssprung erreicht werden konnte.

Wir haben nunmehr diese Basis auf die Kunstuniversitäten erweitert und auch diesen Universitäten nach demselben System die Möglichkeit gegeben, ihre Studienpläne neu zu gestalten, dabei im wesentlichen auch zur Verkürzung der Studien beizutragen und im übrigen die Studienpläne näher an den Bedürfnissen der Gesellschaft zu orientieren. Das ist der Grund, warum wir im Rahmen des Universitäts-Studiengesetzes ein Begutachtungsrecht derjenigen vorgesehen haben, die entweder künftig Arbeitgeber der Absolventen dieser Studien sind oder die selbst als Arbeitnehmerorganisationen derartige Absolventen zu vertreten haben.

Was bisher im Wissenschaftsministerium an Studienplänen zur Nichtuntersagung eingelangt ist, zeigt, daß die Universitäten diese Herausforderung nicht nur verstanden haben, sondern auch in der Lage sind, sich dieser Herausforderung in vollem Umfang zu stellen. Die neuen Studienordnungen sprechen für den Erfolg dieser gesetzgeberischen Maßnahmen.

Wir haben aber auch eine neue Studienförderungsregelung getroffen. Ich denke, es war wichtig, auf Basis der Untersuchung zur sozialen Lage der Studierenden auch darin einen klaren Schritt zugunsten der Studierenden zu setzen. Jene Studierenden, die darauf angewiesen sind, staatliche Unterstützung für das Studium zu bekommen, sind jetzt in diese Lage versetzt. Auch das war ein wichtiger und notwendiger Schritt.

Wir haben überdies eine Diskussionsgrundlage für einen weiteren Organisationsentwicklungsschritt der Universitäten im März ausgesendet und genügend Zeit eingeräumt, darüber eine breite und offene Diskussion zu führen. Ich denke, auch das ist sinnvoll.

Heute steht eine Novelle zum Universitäts-Studiengesetz zur Debatte, die den Universitäten neue Freiheiten einräumt. Es geht darum, den Universitäten und im engeren Sinn den Studienkommissionen die Möglichkeit einzuräumen – falls sie dies für sinnvoll halten! –, statt eines zweigliedrigen ein dreigliedriges Studium anzubieten.

Genauso wie bei allen anderen Studienplänen ist auch in diesem Fall vorgesehen, daß ein Begutachtungsverfahren durchzuführen ist, bevor die Universität definitiv entscheidet und bevor letztlich auch der Minister zu entscheiden hat. Ich denke, das allein ist schon eine breite Sicherung dafür, daß nicht aus Jux und Tollerei plötzlich ganz andere Studien angeboten werden als diejenigen, die man braucht.

Ich denke, daß das Angebot, gegebenenfalls neue Möglichkeiten zu nützen, genau die Methode ist, die auch dem entspricht, was in der Erklärung von Bologna festgehalten ist, nämlich daß die jeweilige nationale Kultur der Studienentwicklung berücksichtigt werden und daß es nicht zu einer Vereinheitlichung der Inhalte kommen soll, sondern daß bestimmte Elemente in der Struktur vergleichbar gemacht werden sollen, und das durchaus auf einem behutsamen Weg.

Hohes Haus! Schließlich steht heute auch das Akkreditierungsgesetz hier zur Diskussion. Und auch dieses Gesetz ist nicht das schlimme Ereignis, das manche in ihm befürchten, sondern es ist ein Schritt, der Qualitätskontrolle für etwas bringt, was es heute schon gibt. Wir sollten die Augen nicht davor verschließen, daß es schon heute Einrichtungen, die sich "Privatuniversität" nennen, gibt. Nur leben sie derzeit vollkommen ungeniert und frei. Das, worum es in diesem Akkreditierungsgesetz geht, ist, ein Mindestmaß an Qualitätskontrolle für diesen Sektor einzubauen. Denn wir wollen nicht, daß Studierende unter dem Titel "Universität" in ein teures Studium gelockt werden, von dem sie nachher außer Kosten nichts haben. Deswegen wollen wir hier eine Qualitätskontrolle einführen.


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