Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 180. Sitzung / 50

Wir haben die Internationalität durch die verpflichtende ECTS-Normierung gesichert. Und schließlich soll die Studienplangestaltung an der "Employability" der Abgänger und der methodischen Ausrichtung am Zielparagraphen der Universität, nämlich wissenschaftliche Berufsvorbildung, orientiert sein.

Frau Kollegin Petrovic! Ich halte es nicht für problematisch, daß der Beirat für Wirtschafts- und Sozialfragen in dieser Hinsicht ein gewichtiges Wort mitreden können soll. Ich bitte Sie zu überlegen, daß wir am Ende der Prognostizierbarkeit und Vorhersagbarkeit überhaupt prüfen müssen, ob wir die Auffassung "Wir richten jemanden für die Praxis zu" nicht über Bord zu werfen haben und anders denken müssen.

Ich bin beruhigt, daß es Dieter Lukesch gelungen ist, aufzuklären, wie die Haltung der Rektorenkonferenz, besonders des Rektors aus Leoben, aussieht. Es hat offenbar ein kommunikatives Mißverständnis bestanden, und so ist eine Mitteilung über eine offenbar längst überholte Haltung an die Presse gegangen.

Wichtig ist mir, daß die Universitäten sehr genau prüfen, ob sie nun den neuen Weg gehen – und sich auch damit auseinandersetzen, mit welchen Konsequenzen bezüglich der Ressourcengestaltung dieser neue Weg verbunden ist.

Wenn es stimmt – und so zeigen es die neuen Studien –, daß der Anteil der "Traditional students", also derjenigen, die sofort nach der Matura an die Universität gehen, um dort möglichst rasch zu studieren, jetzt und noch mehr in Zukunft nur 25 Prozent betragen wird, so ist das Bakkalaureat-Studium für diese Gruppe wahrscheinlich ein kompaktes, sinnvolles, passendes Angebot. Das heißt, Fakultäten und Universitäten, die auf dieses Publikum abstellen, werden sich damit wahrscheinlich beschäftigen können oder besser müssen. Es wird ihnen angeraten sein.

Studienrichtungen und Universitäten – und da wird es auch der innerösterreichischen Kommunikation bedürfen –, die sich eher damit beschäftigen, Studierende stärker in ihren individualisierten Studienverläufen zu unterstützen und dafür unterschiedliche Zeiten anbieten – Klammer auf, Teilzeitstudent, Klammer zu –, werden wahrscheinlich eher beim zweigliedrigen System bleiben – außer, die Praxis und die Erfahrung lehren uns etwas anderes –, weil dies mehr dem universitären Studium und der Universität, nicht aber der "University", wie das Professor Brauneder genannt hat, entspricht. Das heißt: parallele Studienangebote, Wahlmöglichkeit, keine verpflichtende Anwesenheit und so weiter.

Vor folgendem warne ich aber: Daß in dieser Vorlage die Möglichkeit der Berücksichtigung der Teilzeitstudierenden verankert ist, kann nicht heißen, daß die Universitäten – ob zwei- oder dreigliedrig – sich verpflichtet fühlen müssen, parallele Lehrveranstaltungen von 8 Uhr früh bis 24 Uhr abends in derselben Zugängigkeit anzubieten, mit denselben Ressourcen, wie sie es bisher getan haben. Es kann daher nicht bedeuten, daß man Angebote mindestens verdoppelt, aber die Ressourcen nicht wirklich verbessert werden.

Eine Herausforderung sind sicherlich individuelle Studiennachfrager. In der Praxis wird man ja sehen, wie die Entwicklung verläuft.

Zu ein paar Aspekten, die von Vorrednern anderer Fraktionen angesprochen wurden, möchte ich festhalten:

Frau Kollegin Gredler etwa hat gesagt: Ich hätte ja gerne zugestimmt, und fachliche Einwendungen gibt es eigentlich auch keine, außer, daß ich gerne gewußt hätte, auf Basis welcher europäischen Leitlinien diese Dreigliedrigkeit eingeführt wird. – Diese sind jedoch zitiert worden. (Abg. Dr. Gredler: Das habe ich nie gesagt!) Nein, das haben Sie nicht gesagt?

Sie haben gesagt: Sie würden gerne die europäischen und die österreichischen Leitlinien kennenlernen. – Diese sind genannt worden. Ich habe den Eindruck, daß es darum geht: Ich möchte gerne dafür sein, aber ich suche Gründe, aus denen ich doch noch dagegen sein kann.


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