Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 180. Sitzung / 52

Sowohl die Debatte als auch die Abstimmung werden im Sinne der Geschäftsordnung nach Erledigung der Tagesordnung stattfinden.

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Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Motter. Ich erteile Ihnen hiemit das Wort. – Bitte.

11.38

Abgeordnete Klara Motter (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Dr. Brinek, wir sind nicht Ihrer Meinung. Gestatten Sie mir daher, zwei Abänderungsanträge einzubringen.

Der erste befaßt sich mit der wissenschaftlichen Forschung, und er lautet:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Martina Gredler betreffend das Bundesgesetz über die Akkreditierung von Bildungseinrichtungen als Privatuniversitäten (Universitäts-Akkreditierungsgesetz – UniAkkG) in der Fassung des Ausschußberichtes 2084 der Beilagen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage 1914 der Beilagen betreffend das Bundesgesetz über die Akkreditierung von Bildungseinrichtungen als Privatuniversitäten (Universitäts-Akkreditierungsgesetz – UniAkkG) wird wie folgt geändert:

§ 2 Z. 4: Die für das Studium und die Forschung erforderliche Personal-, Raum- und Sachausstattung muß ab dem Beginn des geplanten Studienbetriebes vorhanden sein. Entsprechende Nachweise sind bei der erstmaligen Antragstellung vorzulegen.

§ 2 Z. 5: Die Privatuniversität muß ihre Tätigkeit an folgenden Grundsätzen orientieren: Freiheit der Wissenschaft und ihrer Lehre (Art. 17 des Staatsgrundgesetzes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger, RGBl. Nr. 142/1867), Freiheit des künstlerischen Schaffens, die Vermittlung von Kunst und ihrer Lehre (Art. 17a des Staatsgrundgesetzes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger), Förderung der Forschung, Verbindung von Forschung und Lehre sowie Vielfalt wissenschaftlicher und künstlerischer Theorien, Methoden und Lehrmeinungen.

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Mit dem zweiten Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Martina Gredler betreffend die Zwangsmitgliedschaft beziehungsweise die Rektorenkonferenz wollen wir erreichen, daß die Studenten und Studentinnen ihre Vertretung selbst wählen können.

Der Antrag lautet:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Martina Gredler betreffend das Bundesgesetz über die Akkreditierung von Bildungseinrichtungen als Privatuniversitäten (Universitäts-Akkreditierungsgesetz – UniAkkG) in der Fassung des Ausschußberichtes 2084 der Beilagen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage 1914 der Beilagen betreffend das Bundesgesetz über die Akkreditierung von Bildungseinrichtungen als Privatuniversitäten (Universitäts-Akkreditierungsgesetz – UniAkkG) wird wie folgt geändert:

1. § 3 Abs. 5 entfällt ersatzlos.


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