Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 180. Sitzung / 53

2. § 4 Abs. 5 lautet:

(5) Der Akkreditierungsrat besteht aus acht Mitgliedern mit Kenntnissen des internationalen, insbesondere des privaten Universitäts- und Bildungswesens, die von der Bundesregierung bestellt werden. Bestellt werden dürfen ausschließlich Personen, die nicht vollbeschäftigt an einer österreichischen Universität lehren. Bei der Bestellung der Mitglieder sind Frauen im Sinne der Frauenförderungspläne zu bestellen.

3. § 4 Abs. 7

(7) Die Mitglieder des Akkreditierungsrates wählen aus ihrem Kreis eine Präsidentin oder einen Präsidenten und eine Vizepräsidentin oder einen Vizepräsidenten. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Bundesministerin oder der Bundesminister. Ihre Funktionsperiode beträgt drei Jahre mit der Möglichkeit einer einmaligen unmittelbaren Wiederwahl für weitere drei Jahre. Bei Ausscheiden aus dem Beirat endet die Funktionsperiode der Präsidentin oder des Präsidenten und der Vizepräsidentin oder des Vizepräsidenten.

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Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

11.41

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Beide Abänderungsanträge, die Frau Abgeordnete Motter jetzt vorgetragen hat, sind geschäftsordnungsgemäß überreicht, ausreichend unterstützt und werden in die Verhandlung mit einbezogen.

Ich erteile jetzt Herrn Abgeordneten Dr. Rada das Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

11.41

Abgeordneter Dr. Robert Rada (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geschätzte Damen und Herren! Die bereits mehrmals geäußerten Bedenken gegen die Akkreditierung von Bildungseinrichtungen zu Privatuniversitäten sind teilweise gerechtfertigt, entspringen aber vielleicht weniger einer gesicherten Notwendigkeit, daß diese unser staatliches System gefährden würden, sondern vielmehr daraus, daß es einfach unvorstellbar – noch unvorstellbar! – ist, daß es in einem gewachsenen Gefüge staatlicher Institutionen – wie eben in Österreich – auch Privatuniversitäten geben soll.

Obwohl ich persönlich sicher ein Verfechter staatlicher Universitäten bin – einfach deswegen, weil ich weiß, daß es dort einen sehr hohen Standard gerade im Bereich der Forschung gibt –, bin ich der Meinung, daß es sich Österreich nicht leisten wird können, sich an der Schwelle zum dritten Jahrtausend nicht auch mit anderen Formen hochrangiger, hochqualifizierter Bildungseinrichtungen zu befassen. Daher bin ich persönlich mit der vorliegenden Regierungsvorlage betreffend Akkreditierung von Privatuniversitäten grundsätzlich einverstanden.

Die Regelungen bezüglich der Aufgaben des Akkreditierungsrates wurden heute schon ausgeführt, sie sind über die Art und Weise der Lehrinhalte, des Lehrpersonals und auch der dort zu vergebenen akademischen Titel klar und deutlich definiert. Nur und gerade an diesem Akkreditierungsrat wird es liegen, was aus diesen Privatuniversitäten wird: ob sie hochqualifizierte ergänzende Bildungsangebote für unsere staatlichen Universitäten werden oder das, was manche befürchten, nämlich sogenannte Pseudouniversitäten.

Ich möchte hier auf das Beispiel, das Präsident Brauneder – vermutlich ironisch – im Ausschuß vorgebracht hat, nicht noch einmal näher eingehen, er hat gemeint, daß es damit jeder juristischen Person in Österreich möglich sein wird, eine Privatuniversität zu gründen und am Beispiel des Bischofs von St. Pölten erläutert, welche universitären Einrichtungen vielleicht dort entstehen können. – Ich bin überzeugt davon, daß es weiterhin vornehmlich ausländische Universitäten sein werden, die in Österreich Angebote machen werden. Es war auch bisher schon so, daß bei gewissen Spezialkursen die Österreicher ausländische Angebote, nur eben im Ausland,


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