Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 180. Sitzung / 62

3. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über die Regierungsvorlage (1973 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Tierversuchsgesetz 1988 geändert wird (2085 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir kommen nun zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Da auf eine mündliche Berichterstattung verzichtet wurde, kann ich als erstem Redner in dieser Debatte sofort Herrn Abgeordneten Mag. Haupt das Wort erteilen. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte.

12.18

Abgeordneter Mag. Herbert Haupt (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Wir behandeln heute die Novellierung des Tierversuchsgesetzes beziehungsweise die EU-Anpassung zum Tierversuchsgesetz.

Ich möchte deutlich und klar feststellen, daß wir Freiheitlichen im Rahmen des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung zur vorliegenden Gesetzesmaterie eine Reihe von Abänderungsanträgen und eine Entschließung eingebracht haben, die von den beiden Regierungsparteien durchwegs abgelehnt wurden. Wir werden diese daher auch heute im Plenum wieder einbringen – in der Hoffnung, vielleicht doch noch das eine oder andere an diesem Tierversuchsgesetz verbessern zu können. Nach nunmehr bald 13jähriger Erfahrung hier im Hohen Hause befürchte ich aber, daß das Beharrungsvermögen der rot-schwarzen Koalitionsregierung und die Koalitionstreue, die ein Kollege von der ÖVP gestern zitiert hat, auch in diesem Bereich wieder so groß sein wird, daß die Mehrheit dieses Hauses einer vernünftigen Regelung wieder nicht zustimmen wird.

Wir Freiheitlichen üben heftige Kritik an vielen Punkten dieses Gesetzes. Zum ersten ist festzuhalten, daß bereits im Jahre 1986 die EU-Richtlinie respektive EWG-Richtlinie 86/609 erlassen wurde, sodaß beim Beitritt Österreichs zur EU eigentlich allen bekannt war, daß da dringender Handlungs- und Adaptierungsbedarf besteht.

Für uns Freiheitlichen ist auch immer klar gewesen, daß dieses Tierversuchsgesetz kein isoliertes Gesetz sein sollte, sondern wir hätten uns vorgestellt, das es im Rahmen eines umfassenden Tierschutzgesetz das Kernstück eines solchen bilden sollte. Diese Ansicht wird im übrigen von vier Fraktionen des Hohen Hauses geteilt und nicht nur von uns Freiheitlichen vertreten. Es ist aber auch deutlich und klar zu sagen, daß die Österreichische Volkspartei diese Legislaturperiode dazu benutzt hat, ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz mit einem Kernstück Tierversuche betreffend zu verhindern und zu verschieben. – Das sollte hier auch einmal aufs Tapet kommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, in der nächsten Legislaturperiode wird Ihnen das nicht mehr gelingen – noch dazu, da bei der vorliegenden Gesetzesmaterie, also beim Tierversuchsgesetz, deutlich und klar ist, daß die zwei anderen deutschsprachigen oder mehrheitlich deutschsprachigen föderalistischen Länder, und zwar das EU-Land Deutschland und die Schweiz, in dieser Hinsicht bedeutend andere Regelungen und einen anderen Regelungsrahmen gefunden haben. Sie haben nämlich ein Tierschutzgesetz, und im Rahmen dieses Tierschutzgesetzes haben sie als Kernstück dieses Tierversuchsgesetz umgesetzt. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wenn man den Tierschutzgedanken tatsächlich im Herzen trägt, dann wäre das unserer Meinung nach der vernünftigere und legistisch bessere Weg als der österreichische mit dem Tiertransportgesetz Straße-Schiene/Bahn-Luft, dem Tierversuchsgesetz und all den anderen Gesetzen. Wir haben dem Regelungsbedarf, den uns die EU und in diesem Fall auch schon die EWG mit auf den Weg gegeben haben, Rechnung zu tragen.

Ich glaube auch, daß das, was sich diese Bundesregierung unter dem Aspekt der Sparsamkeit auf die Fahnen geschrieben hat, nämlich die Zusammenführung der Verwaltung, der Gesetzes


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