Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 180. Sitzung / 63

materien und einen einheitlichen Regelungsbedarf, als Beispiel am Ende dieser Legislaturperiode zitiert werden muß, wobei man das, was man in die Regierungserklärung betreffend die Reform der Verwaltung, die Vereinfachung der Legistik geschrieben hat, nicht umgesetzt hat. Diesen Mangel trifft voll und ausschließlich die Volkspartei.

Ich glaube darüber hinaus, daß die Regelungen für die Zucht- und Liefereinrichtungen, für die Kennzeichnungspflicht, die jetzt vorgesehen sind, durchaus im Rahmen der EU-Richtlinie liegen und somit dieser EU-Richtlinie tatsächlich angepaßt sind. Wir glauben aber, daß das, was sonst in den Ausschußbericht von den Regierungsparteien geschrieben worden ist – Kollegin Petrovic hat das in ihrer abweichenden Stellungnahme zitiert und hier bekanntgegeben –, nicht vollinhaltlich dem entspricht, was uns die EU-Richtlinie vorschreibt.

Wenn dann wieder von ÖVP-Seite wirtschaftliche Belange in Diskussion gestellt werden, möchte ich klar und deutlich sagen, daß gerade im Bereich der Tierversuche die Schweizer medizinischen und chemischen Fabriken wie Sandoz und andere, aber auch die deutschen Werke wie Bayer und Hoechst nicht diejenigen sind, die in Europa einen größeren wissenschaftlichen Nachteil aufgrund der strengeren und expliziteren Regelungen im Tierversuchsrecht haben als die Republik Österreich mit ihrem doch eher noch schmalbrüstigen Bereich der Pharmaindustrie. Ich glaube daher, daß sich sehr viele Argumente, die hier ins Treffen geführt werden, gegen eine solche einheitliche Regelung im Interesse des Tierschutzgedankens einfach mit der Zeit überleben werden. Die Beispiele aus den beiden Nachbarländern, die in diesen Bereichen der medizinischen Forschung in der Europäischen Union und im EWR eindeutig und klar federführend sind, geben ein beredtes Beispiel für die Öffentlichkeit, daß es auch anders geht, daß es aus tierschützerischer Sicht auch besser geht.

Ich glaube, Kollege Leiner, daß Ihr Abänderungsantrag, den Sie zum Schluß mit Kollegen von der sozialdemokratischen Fraktion eingebracht haben, die Gesamtsubstanz nicht mehr verbessert hat, sondern im Gegenteil: Es bleiben jene Punkte, die wir Freiheitlichen in unseren Abänderungsanträgen releviert haben, schlußendlich bestehen.

Ich darf nun über unseren Entschließungsantrag und über die Abänderungsanträge hier noch einmal referieren.

Den Entschließungsantrag als solchen wird dann Kollege Grollitsch verlesen. Die Abänderungsanträge, die nunmehr zusammengefaßt sind, darf ich erläutern. Er wird dann, wie mir vom Präsidium versprochen wurde, in entsprechender Form an alle einzelnen ausgeteilt werden.

Ein Teil des Abänderungsantrages betrifft besonders die Erhaltung der Primatenarten. Die wissenschaftliche Forschung wird ausschließlich auf die Erhaltung der Primaten und auf die für sie zutreffenden Erkrankungen eingeschränkt.

Das Zweite betrifft das Verbot des Transportes von Muttertieren im letzten Fünftel der Trächtigkeit und zum Zeitpunkt der Laktation. Damit soll einerseits der Kennzeichnungsverpflichtung und andererseits dem Tierschutzgedanken voll inhaltlich Rechnung getragen werden.

Das Dritte betrifft das generelle Verbot von Tierversuchen für Kosmetika. Damit wird die im Gesetzestext im Gegensatz zur EU-Richtlinie vorgesehene relativ liberale Ausnahmebestimmung vom Verbot von Tierversuchen im kosmetischen Bereich wieder ausgeschaltet und somit ein gravierender Mangel behoben.

Ich glaube, meine sehr geehrten Damen und Herren, daß all unsere Abänderungsanträge und Entschließungen überlegenswert wären. Jene Tierschützer hier im Hohen Hause, die auch am wissenschaftlichen Fortschritt in Österreich interessiert sind, sollten unsere Abänderungsanträge annehmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

12.25

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Herr Abgeordneter Mag. Haupt hat inhaltlich einen Abänderungsantrag vorgetragen, der überreicht wurde und ausreichend unterstützt ist. Da er einen


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