Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 180. Sitzung / 74

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Dieser Entschließungsantrag ist abgelehnt.

4. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1835 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957, das Bundesbahngesetz 1992 und das Schieneninfrastrukturfinanzierungs-Gesetz geändert werden (Schienenverkehrsmarkt-Regulierungsgesetz), und

über die Petition (PET-42) "Gegen den Ausverkauf steirischer Schienenwege", überreicht von den Abgeordneten Sophie Bauer, Josef Edler, Heinz Gradwohl, Franz Hums, Dr. Günther Kräuter, Ludmilla Parfuss und Heidrun Silhavy (2045 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir kommen jetzt zum 4. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Ich erteile Herrn Abgeordneten Mag. Firlinger als erstem zu Wort gemeldeten Redner das Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung 8 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

13.01

Abgeordneter Mag. Reinhard Firlinger (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Wir haben im Verkehrsausschuß eine Reihe von Gesetzesvorlagen verhandelt. Ich möchte zunächst auf die Rolle des zukünftigen Schienenregulators von der Regulierungsbehörde eingehen. Aus freiheitlicher Sicht besteht gegen die Einrichtung einer Regulierungsbehörde grundsätzlich kein Einwand, dennoch haben wir gravierende Vorbehalte, denn so, wie der Herr Bundesminister das inszenieren möchte, wird es nicht funktionieren. Damit werden wir dem Wettbewerb im Schienensektor einen schlechten Dienst erweisen. (Präsident Dr. Brauneder übernimmt den Vorsitz.)

Herr Bundesminister! Es gibt fünf maßgebliche Gründe – ich möchte diese hier kurz anschneiden –, warum es aus unserer Sicht Vorbehalte gibt, warum wir dieser Vorlage im Endeffekt keine Zustimmung erteilen können.

Erstens – das ist ein ganz gravierender Grund –: Es fehlt die Grundlage für die Tätigkeit des Schienenregulators. Sie wissen ganz genau, Herr Bundesminister, daß die Wegekostenrichtlinie der Europäische Union, auf die sich ja die Tätigkeit des Schienenregulators stützen sollte, schon seit längerer Zeit im Werden ist, aber einfach noch nicht fertig ist. Es gibt Grünbücher, Weißbücher, alles mögliche, aber es gibt noch keine fertige Grundlage für die Tätigkeit eines Schienenregulators, keine fertige Richtlinie, geschweige denn ein nationales Gesetz, das diese Richtlinie umsetzt.

Zweiter Punkt: Im Bereich der Bahn gibt es auch auf mittlere Sicht keine echte Liberalisierung. Das kann es in Österreich gar nicht geben, denn es gibt bei uns ein Unternehmen mit marktbeherrschender Stellung und eine Reihe von kleineren Privatbahnen. Ich vermisse im Gesetz auch einen asymmetrischen Zugang zur Regelung dieser Materie, so wie man das beispielsweise im Telekombereich gemacht hat.

Dritter Punkt: Wir müssen zur Kenntnis nehmen, Herr Bundesminister, daß Sie die Schienenregulierungsbehörde so vorsehen, wie es der Weg des Telekomregulators aufzeigt. Das heißt, Sie möchten das zum Vorbild nehmen und dieses Bild kopieren. Dazu muß ich ganz klar sagen: Es hat es mit diesem Telekomregulator besonders negative Erfahrungen gegeben, und wir wollen einfach nicht, daß sich jene Fehler, die es da gegeben hat, wiederholen. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Mag. Kukacka: Es gibt keine!) Da gibt es genug Fehler, Herr Kollege Kukacka. Sind Sie blind und taub, sehen Sie nichts mehr? Ich weiß es nicht. (Abg. Mag. Kukacka: Sagen Sie es, welche! Sie können keine aufzählen!) Ich habe nicht so viel Zeit, aber wir können dann beim Telekombereich darüber sprechen.


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