Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 180. Sitzung / 91

In § 16 Abs. 2 Ziffer 5 hat es statt "Endprodukte" "Endpunkte" zu lauten.

Weiters: In § 38 Abs. 3 tritt an die Stelle der Bezeichnung "lit c" die Bezeichnung "Z 2".

Namens des Verkehrsausschusses stelle ich somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem Gesetzentwurf in 2047 der Beilagen unter Berücksichtigung der von mir soeben vorgebrachten Druckfehlerberichtigung die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Vielen Dank, Herr Berichterstatter, für Ihre Ausführungen.

Wir treten nun in die Debatte ein.

Als erster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Firlinger. 6 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

14.12

Abgeordneter Mag. Reinhard Firlinger (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Um gleich in die Sache einzugehen: Wir Freiheitlichen werden der Vorlage betreffend Personennah- und Regionalverkehrsgesetz die Zustimmung erteilen, weil wir der Meinung sind, daß nach langwierigen und umfangreichen Verhandlungen ein erster Schritt, ein erster richtiger Schritt gesetzt wurde. Es war sicher keine einfache Sache, neun Bundesländer, die immer etwas anderes wollen, unter einen Hut zu bringen. Ich kann mich erinnern, es wurden immer wieder sehr viele Krücken eingesetzt, um Teillösungen zustande zu bringen.

Letztlich ist es auch ein Erfolg freiheitlicher Politik, meine Damen und Herren, denn wir haben über viele Jahre hindurch dieses Personennahverkehrsgesetz eingemahnt (Abg. Mag. Kukacka: Das ist ein Scherz!), Herr Kollege Kukacka, nachdem hier jahrelang nur gestritten wurde, sich in der Sache nichts bewegt und nur ein Kompromiß den anderen abgelöst hat. Meine Damen und Herren! Darauf bin ich für meine Fraktion stolz. Wir haben uns letzten Endes auch mit dieser Forderung durchgesetzt, und das erfüllt mich mit Freude, und das werde ich, Herr Kollege Kukacka, an dieser Stelle wohl noch sagen dürfen.

Wir werden dem zustimmen, wobei mir klar ist, daß dieses Gesetz im Laufe der Zeit natürlich einige Verbesserungen braucht, aber diese wollen wir an uns herankommen lassen, meine Damen und Herren!

Nicht einverstanden sind wir mit der zweiten Materie. Das heißt, es gibt zwei wesentliche Vorbehalte, für die wir auch Abänderungsanträge einbringen werden. Ich glaube, im großen und ganzen ist auch das Kraftfahrliniengesetz eine Neufassung mit wesentlicher Verbesserung – ich möchte nicht anstehen, auch das zu sagen –, denn es geht darum, einerseits einmal diesen Wildwuchs der Verkehrsverbünde neu zu regeln. Es war tatsächlich notwendig, das neu zu regeln, denn wenn Sie sich die Ausuferungen, was Verkehrsverbünde so alles wollen und welche Forderungen sie stellen, ansehen, merken Sie, daß es an der Zeit war, da einen Schlußstrich zu setzen. Ich bin froh, daß sich alle Parteien darüber geeinigt haben.

Ich bin auch froh darüber, daß es zu einer Neudefinition kommt, was eine Kraftfahrlinie ist und was nicht, denn bisher war es beispielsweise möglich, daß jemand ein Fahrzeug, einen Kleinbus hatte und damit gelegentlich gefahren ist. Aber wenn er nachweisen konnte, daß er eine Linie hatte, fiel er unter eine Kraftfahrlinie, und das ist natürlich Humbug, und das wurde ausgeschaltet. Dann gibt es natürlich viele Details, auch wenn es um das Geld geht. Ich meine, daß das einigermaßen gut gelöst wurde.

Aber, meine Damen und Herren, es bleiben zwei Punkte offen: Die Österreichische Volkspartei hat in einem Entschließungsantrag, der schon recht alt ist, zu Recht moniert, daß es bei einer Neuvergabe einer Linienkonzession zunächst einmal einen Erstvergabezeitraum von fünf Jahren und nicht von zehn Jahren geben sollte, und sie hat in diesem Entschließungsantrag ganz schön dagegen gewettert, was sich jetzt mit zehn Jahren abzeichnet. Dieser Entschließungsantrag wurde dann mit erledigt und wurde im Ausschuß von ÖVP-Seite nicht weiter behandelt.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite