Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 180. Sitzung / 92

Aber mir scheint es schon wesentlich zu sein, meine Damen und Herren, daß man bei einer neuen Linie zunächst einmal darauf schaut, wie der Betreiber ist. Wenn es dann gut funktioniert und er öffentliches Interesse nachweisen kann und nicht nur seine eigenen finanziellen Bedürfnisse befriedigt, dann sollte man ihm das verlängern – aber man gibt ihm nicht von vornherein zehn Jahre. Das ist ein Einwand.

Zweiter Punkt: Im Kraftfahrliniengesetz wurden unnötigerweise zu großzügige Liberalisierungen, was den ausländischen Kraftfahrliniendienst betrifft, eingeräumt. Ich sehe zum Beispiel nicht ein, daß ein Autobusunternehmer, der täglich von Budapest oder von Györ nach Wien fährt, in jedem Ort stehenbleiben kann, wenn er eine grundsätzliche Bewilligung bekommen hat, weil er mit einem schlechten technischen Standard operiert und dann inländische Unternehmen konkurrenziert. Das wäre nicht notwendig gewesen, daher in Kürze zwei Abänderungsanträge:

Der erste Abänderungsantrag lautet:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Firlinger und Kollegen zum Kraftfahrliniengesetz 1999 betreffend Konzessionen für Nicht-EWR-Angehörige

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Antrag 1118/A in der Fassung des Ausschußberichtes 2047 d. B., Kraftfahrliniengesetz, wird wie folgt geändert:

In Abschnitt II entfällt § 12."

*****

Der zweite Abänderungsantrag lautet:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Firlinger und Kollegen zum Kraftfahrliniengesetz betreffend Konzessionsdauer

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Antrag 1118/A in der Fassung des Ausschußberichtes 2047 d. B., Kraftfahrliniengesetz, wird wie folgt geändert:

In Abschnitt II § 15 Absatz 1 lautet der erste Satz:

‚(1) Die Konzession zum Betrieb einer Kraftfahrlinie wird auf fünf Jahre erteilt.‘"

*****

Das ist das, was ich soeben referiert habe.

Meine Damen und Herren! Wenn Sie diese Schwachstellen im Kraftfahrliniengesetz ausmerzen wollen, dann ersuche ich um Ihre Zustimmung. Sollte das möglich sein – was ich zwar nicht glaube –, dann würden auch wir diesem Gesetz in dritter Lesung zustimmen; wenn nicht, werden wir eben diesen Gesetzentwurf ablehnen. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.19

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Die beiden soeben verlesenen Abänderungsanträge wurden ordnungsgemäß eingebracht, sind entsprechend unterstützt und stehen daher mit in Verhandlung.


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