Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 180. Sitzung / 100

uns auch recht!) Wir haben im Ausschuß auch festgehalten, daß etwas Übergeordnetes, eine Landesabgabe oder Bundesabgabe, sehr viel besser wäre.

Da bin ich auch gleich beim fünften Kritikpunkt: Die Finanzmittel sind zwar erheblich aufgefettet worden im Vergleich zum Entwurf Nummer eins, zwei oder drei, aber sie sind insgesamt immer noch zu gering, um das Gesamtkomplexfeld irgendwie zu bewältigen. Wir haben im Gesetz keinen Zugang zu Mitteln festgeschrieben, die Infrastrukturinvestitionen ermöglichen. (Abg. Parnigoni: Das ist eindeutig ausgewiesen, das ist klar! Das war auch nicht Ziel dieses Gesetzes!) Mittel für Infrastrukturinvestitionen werden jetzt über Arbeitsgruppen – Sie haben einen eigenen Antrag vorbereitet – im Rahmen des Finanzausgleichs vielleicht gefunden. Ich sage deshalb "vielleicht", weil jede und jeder von Ihnen weiß, daß wir a) die Maastricht-Kriterien zu erfüllen haben, und zwar auf Bundesebene, auf Landesebene und auf Gemeindeebene, was die Finanzierungschancen für Infrastrukturmaßnahmen im Verkehrsbereich mindert, und daß wir b) außerdem noch eine Steuerreform zu bewältigen haben. Das Geld fließt in Richtung Familien. Es fließt wahrscheinlich auch aus dem Bereich öffentlicher Verkehr in Richtung Familien, obwohl die Familien ihn dringend bräuchten, denn entweder leiste ich mir das eine oder das andere.

Oder – und das ist der dritte Weg, und den schlage ich Ihnen vor – das Finden einer neuen Finanzierungsquelle. Das fehlt mir in diesem Gesetz, weil die Verkehrsanschlußabgabe keine neue Finanzierungsquelle ist, denn sie wird kaum genützt werden. (Abg. Mag. Kukacka: Aus dem Familienlastenausgleichsfonds wird nichts für den Verkehr bezahlt! Das ist ein Blödsinn! Außer der Schülerfreifahrt!)

Oder man erschließt eine neue Quelle, und das wäre meines Erachtens die fahrleistungsabhängige Kilometerabgabe. Sie haben schon vom Road-Pricing gesprochen. Wir sehen das im Rahmen unseres Ökosteuersystems mit diesem 10 000-S-Bonus vor, sodaß die einzelne Familie davon nicht zu stark betroffen ist.

Aber es ist dringend notwendig, neue Mittel zu lukrieren, denn sonst kann man nicht investieren. Diese Investitionsnotwendigkeit hat der Herr Minister wiederholt herausgestrichen, und das sagt Ihnen jeder Betreiber eines kommunalen Verkehrssystems, daß es dringend notwendig ist, die Linien auszubauen und zu verbessern, die Qualität zu steigern und so weiter. (Abg. Parnigoni: Kein Problem! Ist mit diesem Gesetz alles möglich!) Im Gesetz wird dafür nichts vorgesehen.

Es ist ein Abdeckungsmodus für die Betriebskosten gewährleistet, und der ist EU-rechtswidrig, aber nicht für die Investitionen.

Dann habe ich noch ein Problem, und zwar mit der Diskrepanz, die es da gibt. Im Gesetz steht jetzt auch drinnen, daß die Verkehrsverbünde im Westen mit 30 Prozent und die im Osten mit 50 Prozent von seiten des Bundes subventioniert werden. Ich komme aus der Mitte Österreichs, und deswegen leide ich besonders unter diesem Ost-West-Gefälle. Kollege Kukacka! Sie wissen, daß gerade das Land Oberösterreich und auch die Gemeinde Linz darunter leiden, daß der Bund keine Mittel für Investitionen bereitstellt, weil wir ja so reich sind und das Geld woanders nötiger gebraucht wird. "Woanders" heißt halt Wien. (Abg. Mag. Kukacka: Die müssen sich halt auf die Füße stellen! Wien ist noch reicher!) Ja, ich weiß, da ziehen wir durchaus an einem Strang, bloß nicht in einer Riege. (Abg. Parnigoni: Aber Wien hat 70 Prozent des Nahverkehrs!)

Das waren jetzt ein paar wesentliche Kritikpunkte. Es gäbe ja noch zahlreiche, aber ich erspare Ihnen ein Fachreferat sozusagen. Ich möchte jetzt noch zu einem politischen Punkt kommen. Ich habe mir vor zehn Minuten noch einmal gewissenhaft das Kraftfahrliniengesetz angesehen.

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Frau Abgeordnete, ich möchte nur vorsorglich sagen, um 15 Uhr müßte ich Sie dann unterbrechen. Bitte, wenn Sie das im Blickpunkt haben.

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (fortsetzend): Ja, danke, Herr Präsident!


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