Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 180. Sitzung / 122

Ich möchte zur ersten Frage, sehr geschätzte Frau Abgeordnete, insofern Stellung nehmen, als eine detailliertere Beantwortung aus der Sicht meines Ressorts nicht möglich ist, weil das Pflegegeld eine pauschalierte Abgeltung der Pflegeaufwendungen für den pflegebedürftigen Menschen darstellt. Aus diesem Grundprinzip ist abzuleiten, daß es zu keinen Überschneidungen nach der Betreuungsart kommt, und die individuelle Entscheidung, welche Art der Betreuung der pflegebedürftige Mensch wählt – damit ist ja der Kern des Pflegegesetzes angesprochen, daß in dieser Frage die individuelle Entscheidung getroffen wird –, steht dem einzelnen ja frei.

Im Bereich des Bundes gibt es aus diesem Grund keine Aufzeichnungen darüber, welche Beträge für die Pflege und Betreuung in Pflegeheimen verwendet werden. Ich weise nochmals auf die Kompetenz der Länder hin. Überdies gibt es keine darüber hinaus gehenden Daten, die dem BMAGS zur Verfügung stehen.

Ich kann auch nicht über Länder Informationen geben, die mir nicht in ausreichender Form zur Verfügung stehen.

Zur Frage 2 möchte ich sagen: Wie bereits eingangs festgehalten, habe ich auf die Kompetenzlage der Länder zu verweisen. Trotzdem möchte ich grundsätzlich feststellen, daß bei der Neuordnung der Pflegevorsorge davon ausgegangen wurde, daß die alleinige Erbringung einer Geldleistung die Problematik der Pflegevorsorge nicht umfassend lösen kann.

Daher wurde – ich erinnere mich an viele Debatten darüber hier im Hohen Hause – ein kombiniertes System aus Geld- und Dienstleistungen eingeführt und in dem Vertrag, in der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 15a Bundes-Verfassungsgesetz definiert. Demgemäß sind die gemeinsamen Maßnahmen für Pflegebedürftige von den Ländern mit verpflichtenden Mindeststandards für Leistungen und Qualitätskriterien sicherzustellen.

Ich möchte, da schon darauf verwiesen wurde, nicht wiederholen, daß in diesem Vertrag einige der Qualitätskriterien definiert sind. Es ist dies das Ergebnis der Verhandlungen mit den Ländern. Ich sage – auch wenn es sich eine Bundesministerin manchmal wünschen würde, Ländern einen Auftrag zu erteilen oder Länder zu etwas zu zwingen – noch einmal: Ich habe mich nach dem zu richten, was mir die Bundesverfassung an Kompetenzen zuweist, und nicht nach dem, was ich mir selbst manchmal wünschen würde. (Beifall bei der SPÖ.)

Zur Frage 3 möchte ich antworten, daß aus Bundessicht über die bereits mehrfach zitierte Artikel-15a-Vereinbarung hinaus derzeit keine weiteren Schritte geplant sind.

Zur Frage 4: In meinem Ressort gibt es verschiedene Gremien, die sich mit dem Stand der Umsetzung der Pflegevorsorgevereinbarung und den Fragen der Qualitätssicherung regelmäßig befassen. Ich kann hier den Arbeitskreis für Pflegevorsorge, den Arbeitskreis für Qualitätssicherung und den Bundesbehindertenbeirat erwähnen. Die Mitglieder der Arbeitsgruppen setzen die entsprechenden Ergebnisse der Beratungen im eigenen Kompetenzbereich um. Ich verweise noch einmal auf die Kompetenzsituation.

In meinem Kompetenzbereich, also dort, wo ich direkt handeln kann, haben wir eine österreichweite Pflegeberatung, aber auch sehr geschätztes Informationsmaterial in Form einer Dokumentation über Alten- und Pflegeheime in Österreich. Darin werden die Qualitätsstandards in den Heimen definiert und aufgelistet sowie die Pflegeeinrichtungen klar beschrieben. Diese Broschüre wird sehr stark nachgefragt. Ich bin stolz darauf, daß bereits mehr als 40 000 Exemplare von Interessierten angefordert wurden. Ich denke, darin ist auch eine wichtige Orientierung für die Qualität, die angeboten wird, nachzulesen.

Zur Frage 5: Es ist schon schriftlich von mir ausgeführt worden, daß sich unter der Leitung des Sozialministeriums die Länder, die Vertreter von Behindertenorganisationen, die Entscheidungsträger nach dem Bundespflegegeldgesetz, die Sozialpartner sowie Vertreter der Parlamentsparteien in diesen Arbeitskreisen engagieren und gemeinsam Beratungen abhalten. Ich nutze dazu aber auch die Sitzungen der Landessozialreferentenkonferenz, da diesem Themenbereich dort immer wieder Bedeutung beigemessen wird.


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