Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 180. Sitzung / 121

ist eigentlich Pflege in einem Pflegeheim? Die Mindeststandards sind zwar niedergeschrieben, aber, wie gesagt, sehr allgemein.

Es ist auch so, daß in vielen Fällen die Angehörigen glauben, das ist quasi eine "Ablage" für alte Menschen, und sie denken nicht darüber nach, wieviel an psychologischer, hygienischer und natürlich auch medizinisch-pflegerischer Betreuung erforderlich ist. Ich sage ganz klar – ich kann das zumindest für Kärnten feststellen –: Wir haben ein überlastetes Personal. Das Personal kann diese vielen Aufgaben nur schwer erfüllen. Das heißt, hier fehlt es auch an Budgetmitteln. Da müßte man sich im Zusammenhang mit dem Finanzausgleich etwas einfallen lassen.

Die Richtlinien sind nicht ausdiskutiert, das Ganze ist nicht flächendeckend durchorganisiert, auch in Kärnten nicht. (Abg. Gaugg: Immer Kärnten! Du kennst dich in Kärnten aber nicht aus!) Ich rede auch von Kärnten, auch! Kennst du das deutsche Wort "auch"?

Die Pflege wird oft einfach mehr oder weniger von der Heimleitung definiert, meine Damen und Herren. Auch was die Qualifikation der Pflegeheimleiter betrifft, gibt es noch immer solche, die "nur" über eine bessere gastgewerbliche Qualifikation verfügen. (Abg. Gaugg: Wo? Wer?) Es gibt auch in der Küche zu wenige Personen, die die nötige Ausbildung haben, was Ernährung im Alter betrifft, meine Damen und Herren. Viele der Krankheiten haben ihre Ursache in der Ernährung, weil man zu wenig bedenkt, ob die Personen, die in der Küche arbeiten, auch in der Lage sind, spezielle diätetische Gerichte zu kochen. (Abg. Dr. Partik-Pablé: ... das Bazillenausscheidergesetz!)

Die Zahl der alten Menschen wächst. Wir wissen auch, daß vor allem der alte Mensch Betreuung von Körper, Seele und Geist braucht. Daher wäre es wichtig, hier bessere Verträge, präzisere Artikel-15a-Verträge niederzulegen. In diesem Sinne gibt es noch viele Aufgaben zu erledigen, auch für Kärnten, aber nicht nur für Kärnten. (Beifall beim Liberalen Forum.)

16.27

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt die Frau Bundesministerin. Die Redezeit soll 10 Minuten nicht überschreiten. – Bitte.

16.27

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzter Herr Präsident! Sehr geschätzte Damen und Herren! Ich bedauere es – ich sage das in Richtung der Damen und Herren von der Freiheitlichen Partei, aber auch der Frau Abgeordneten Haidlmayr –, wenn bei der schriftlichen Beantwortung Ihrer Anfrage der Eindruck entstanden ist, ich hätte es mir einfach gemacht. Das war nicht die Absicht, und ich möchte mich daher bemühen, auf die von Ihnen konkret angeführten Fragen in noch konkreterer Form als in der schriftlichen Beantwortung Stellung zu nehmen.

Ich habe in meinen schriftlichen Ausführungen bereits festgehalten, daß es ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 16. Oktober 1992 gibt (Abg. Dr. Partik-Pablé: Das steht ohnedies da!), in dem eindeutig festgestellt wird, daß Regelungen der Errichtung, der Erhaltung und des Betriebes von Heimen für Personen, die wohl ständiger Pflege, aber bloß fallweiser ärztlicher Betreuung bedürfen, gemäß Artikel 15 Abs. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes in die Zuständigkeit der Länder fallen.

Sehr geschätzte Damen und Herren! Es ist hier mit aller Eindeutigkeit die Zuständigkeit der Länder definiert, und zwar in einer Stellungnahme des Verfassungsgerichtshofes, der sich auch eine Ministerin sowie Sie, sehr geehrte Damen und Herren, zu unterwerfen und sie zu berücksichtigen haben.

Ich möchte darüber hinaus auch festhalten, daß Sie einer Fehlinformation unterliegen, wenn Sie der Meinung sind, daß nicht alle Länder diesen Artikel-15a-Vertrag unterfertigt haben. Am 6. Mai 1993 haben alle Landeshauptleute diesen Vertrag unterzeichnet, und er ist somit Grundlage des gegenseitigen Vertragsverhältnisses. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Aber nicht die Pflegevorsorgevereinbarung!)


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