Ich möchte aber trotzdem noch auf diesen Verkehrsausschuß eingehen, weil dieser etwas sonderbar abgelaufen ist, und ich muß wieder auf den Vorsitzenden, auf Herrn Kollegen Parnigoni, zu sprechen kommen. (Abg. Parnigoni: Ich weiß, daß Sie mich sehr mögen!) – Ich akzeptiere Sie, aber ich verzeihe Ihnen keine Fehler bei der Handhabung der Geschäftsordnung. Nach meiner Ansicht und nach freiheitlicher Ansicht haben Sie aber einen Fehler bei der Abstimmungszeremonie begangen. (Abg. Parnigoni: Das ist eine Einschätzung!)
Die Tagesordnungspunkte 1 bis 4 waren in Verhandlung. Als die Verhandlungen geschlossen waren, sind Sie in das Abstimmungsverfahren eingegangen, und während der Abstimmung über diese Anträge haben Sie selbst einen Vertagungsantrag gestellt. – Ich habe noch nie erlebt, daß man im Zuge einer Abstimmung als Vorsitzender noch selbst einen Antrag einbringt und dann versucht, die Anträge zu vertagen. (Abg. Mag. Schweitzer: Das war Parnigoni?) – Das hat Vorsitzender Parnigoni gemacht. (Abg. Mag. Schweitzer: Unglaublich) – Da sieht man wieder, wie man mit Anträgen der Opposition umgeht.
Aber es gibt auch noch eine zweite Seite der Medaille. Wie man mit oppositionellen Anträgen umgeht, habe ich eingangs schon erklärt. Ich möchte nicht näher auf die Anträge, die hier behandelt werden sollten, eingehen, wobei ich finde, daß sie gut, ja sogar sehr gut sind und daß darüber zumindest eine Diskussion zulässig sein müßte.
In dieser Ausschußsitzung meldete sich auch Kollege Dietachmayr zu Wort und kündigte bei der Diskussion dieses Entschließungsantrages an, daß diese Anträge einer Expertenkommission zugewiesen werden, um sie dann in ein Gesetz einfließen zu lassen. Auf der einen Seite hat er gesagt, die Anträge seien so gut, deshalb brauche man keine Diskussion, auf der anderen Seite hat er gesagt, es sei keine Zeit, solche oppositionellen Anträge zu behandeln.
In diesem Zusammenhang muß man aber anmerken, daß diese Anträge nicht erst vor 14 Tagen oder vor drei Wochen eingelangt sind, sondern zum Teil schon ein Jahr und länger im Ausschuß liegen und nicht behandelt worden sind. Das heißt auch, daß es schon längst an der Zeit gewesen wäre, diese Anträge zu behandeln und in Form eines positiven oder negativen Beschlusses weiterzugeben.
Der Herr Bundesminister hat dann auch in seinen Ausführungen im Ausschuß erklärt, daß das Führerscheingesetz novelliert werden müßte und daß dabei diese Anträge eingearbeitet werden sollten. Herr Bundesminister! Da ist Ihnen aber ein absolutes Versäumnis vorzuwerfen, denn als Sie dieses Führerscheingesetz gemacht haben beziehungsweise durch Ihr Ministerium machen ließen, sind darin nahezu an die 200 Fehler eingearbeitet worden, die bis heute nicht korrigiert worden sind. Das heißt, eine Novellierung des Führerscheingesetzes ist längst überfällig. Somit würde ich sagen, daß das ein arges Versäumnis Ihres Ressorts ist. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Davon betroffen sind auf der einen Seite die Bürger selbst und auf der anderen Seite die Exekutive, die dieses Gesetz vollziehen muß. Das läßt wohl den Schluß zu, daß es dabei zu Auseinandersetzungen kommt, die nicht dem Gesetz entsprechen.
Ich möchte aber auch noch folgenden Antrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Preisinger und Kollegen
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz dafür zu sorgen, daß Mobiltelephone in Hinkunft hinsichtlich der Strahlungsintensität gekennzeichnet werden müssen.