Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 180. Sitzung / 157

Seitens der G-77-Staaten bestand schon in den vorbereitenden Verhandlungen zum Basler Übereinkommen die Forderung nach einem vollständigen Exportverbot für gefährliche Abfälle aus den Industriestaaten in die dritte Welt.

Mit der vorliegenden Änderung des Übereinkommens wird dieses Exportverbot nunmehr umgesetzt. Das Übereinkommen wird im Anhang durch zwei Listen erweitert, welche ausweisen, welche Abfälle grundsätzlich unter das Exportverbot fallen und welche nicht. Es ist hier ein wesentlicher Fortschritt erreicht worden, aber diese Listen müssen natürlich auch in der Zukunft noch weiter bearbeitet und ausgeweitet werden. Damit wird der Forderung der G 77 nach einem umfassenden Verbot der Verbringung von Abfällen in Entwicklungsländer Rechnung getragen. (Abg. Mag. Schweitzer: Das steht im Bericht!) Richtig. Ich nehme darauf Bezug. Kollege Schweitzer war ja auch im Ausschuß und weiß das sehr gut.

Die Europäische Gemeinschaft hat die gegenständliche Änderung bereits im Jänner 1997 mit der Änderung der EG-Verbringungsverordnung teilweise vorweggenommen, EU-Konformität ist daher gegeben.

Diese vorliegende Änderung des Basler Übereinkommens ist gesetzesergänzend, weshalb sie einer Genehmigung durch den Nationalrat bedarf. Sie enthält aber keine verfassungsändernden Bestimmungen und hat keinen politischen Charakter. Die vorliegende Änderung, die auch Ban-Amendment genannt wird, fußt auf der Notwendigkeit, daß Entwicklungsländer vor unerwünschten Einfuhren geschützt werden müssen. Diesen Ländern fehlt es allzu oft an den finanziellen, technischen, rechtlichen und institutionellen Voraussetzungen, um grenzüberschreitende Verbringungen gefährlicher Abfälle zu beobachten und rechtswidrigen Einfuhren vorzubeugen. Das Exportverbot soll der Schwäche innerstaatlicher Importverbote abhelfen und ein Anreiz sein, gefährlichen Abfall bereits am Ursprungsort zu vermeiden.

Abgesehen davon ist mit einer grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle immer auch das hohe Risiko einer nicht umweltgerechten Entsorgung verbunden.

Diese Basler Konvention muß aber auch gelebt und eingehalten werden. Die Informationspflicht und Prüfung hat einen eigenen Mechanismus, die sogenannte Noncompliance-Klausel, die dank unseres Umweltministers Martin Bartenstein initiiert und eingerichtet wurde. (Abg. Mag. Schweitzer: Was?) Ja, das solltest du wissen, und ich glaube, du weißt es auch. Man muß es nur auch sagen. (Abg. Mag. Schweitzer: Was hat er gemacht? Ich habe das nicht verstanden!)

Aus diesem Grund, meine Damen und Herren, begrüßen wir von der ÖVP dieses Übereinkommen. Wir sehen es als wichtiges und absolut notwendiges Instrument zum Schutz von Ländern der dritten Welt vor der Einfuhr gefährlicher Abfälle. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.53

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Schweitzer. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

18.53

Abgeordneter Mag. Karl Schweitzer (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Tatsächlich dient dieses Abkommen, Herr Kollege Zweytick, dazu, die Entwicklungsländer vor unerwünschten Einfuhren zu schützen. Aber ist es nicht schlimm, daß wir auch noch 1999 in erster Linie mit Verboten arbeiten müssen?

Herr Bundesminister! Sie haben wie viele andere Regierungsmitglieder auch in diversen Ankündigungen immer wieder betont, daß in dieser Gesetzgebungsperiode der erste große Schritt in Richtung Ökologisierung des Steuersystems erfolgen wird. Wir alle wissen, daß viele Probleme, über die wir heute diskutieren – ob das jetzt das Problem der CO2-Reduktion ist, ob das das Problem des steigenden Abfallaufkommens ist, besonders im Bereich der gefährlichen Abfälle, oder ob das Probleme der Ressourcenverschwendung sind –, eher mit Geboten als mit Verboten in den Griff zu bekommen wären.


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