Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 180. Sitzung / 169

Das ist sicherlich eine bedeutende Verbesserung, da wir in der letzten Zeit im Bereich des Konsumentenschutzes vermehrt damit konfrontiert waren, daß von außerhalb unserer Grenzen Rechtsgeschäfte angebahnt und durchgeführt wurden, deren Bekämpfung im Inland, also bei der Ausübung des Rechtsschutzes, immer wieder Grenzen gesetzt waren. Das ist in Zukunft sicherlich eindeutig verbessert.

Zum § 31a Fernabsatz-Gesetz: Bei Zahlungskartenmißbrauch soll künftig der Inhaber der Kreditkarte besser gestellt sein, da angesichts des Umstandes, daß gerade im Bereich der Kreditkarten eine erhebliche Ausweitung des Geschäftsverkehrs zu verzeichnen ist, eindeutig die Notwendigkeit gegeben ist, die Rechtsstellung des Karteninhabers zu verbessern.

Bezüglich der Vereine darf ich darauf hinweisen, daß es auf Veranlassung der Konsumentenschutz- und Frauenministerin einen Prozeß gegen das Tierhilfswerk gegeben hat, der mit der Feststellung geendet hat, daß es bei Geschäften mit Vereinen für Vereinsmitglieder kein Rücktrittsrecht gibt. De facto ist es so, daß Vereinsmitglieder von Vereinen, die mißbräuchlich verwendet werden, als einziges Recht dasjenige zu zahlen haben! Im neuen Gesetz gibt es nun auch eine Bestimmung gegen diesen Mißstand, und zwar solcherart, daß auch Vereinsmitgliedern Rücktrittsrechte eingeräumt werden, was sicherlich eine weitere Verbesserung ist.

Bezüglich der Produkthaftung ist darauf hinzuweisen, daß zukünftig auch Agrarprodukte uneingeschränkt der Produkthaftung unterliegen. Auch das ist, glaube ich, ein erheblicher Schritt und eine Verbesserung für die Konsumenten, der zudem auch das Bewußtsein der Produzenten – in diesem Fall der Landwirte – schärfen wird, aufzupassen, was in Umlauf gebracht wird. Auf der anderen Seite war es auch nicht einzusehen, warum es in der Landwirtschaft eine Ausnahmebestimmung – und eine solche war es letztlich in der Vergangenheit – geben soll, die für alle anderen nicht gilt.

Zusammenfassend kann man sagen, daß die Vorlage eine erhebliche Verbesserung des derzeitigen Standards darstellt, die aufgrund bestehender Vorgaben durch die Europäische Union erfolgt. Sie ist sicherlich ein richtiger Schritt, und es wird ganz wichtig sein, wie in Zukunft mit dem elektronischen "commerce", also mit dem elektronischen Handel umgegangen wird.

Es gab eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen, die wir im Rahmen des Gesetzwerdungsverfahrens eingebracht haben, die sich aber in der koalitionären Diskussion letztlich nicht durchgesetzt haben. So soll es etwa so sein, daß Darlehensverträge im Rahmen der elektronischen Signatur ermöglicht werden und auch andere Verträge wie etwa Wohnungseigentumsverträge sehr wohl mit elektronischer Unterschrift abgeschlossen werden können, wobei aber zu sagen ist, daß es eine Reihe von Fällen gibt, wo die neue Qualität, nämlich die Unterschrift auf vereinfachte Weise, auch in einem anderen geschäftlichen Rahmen, in einem anderen Umfeld, nämlich zu Hause vor dem Computer zu leisten, doch eine gewisse Verlockung darstellt, Verträge abzuschließen, die man heute unter bestehenden Bedingungen nicht abschließen würde. Es gilt, damit auch in Zukunft sorgsam umzugehen und zu erkennen, wo es die Schutzwürdigkeit der Konsumenten gebietet, weitere Maßnahmen in Richtung eines noch besseren Konsumentenschutzes einzuleiten.

Ich halte es insgesamt für ein gutes Gesetz. Es ist allerdings notwendig, im Herbst über all diese Materien intensiv weiter zu diskutieren. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.46

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters ist Herr Abgeordneter Dkfm. Holger Bauer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter.

19.46

Abgeordneter Dkfm. Holger Bauer (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Ich möchte wie meine beiden Vorredner beim gegenständlichen Tagesordnungspunkt im wesentlichen einige wenige Sätze zum Fernabsatz-Gesetz sagen.


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