Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 180. Sitzung / 170

Hochgeschätzte Frau Kollegin unseres Justizausschusses, Maria Fekter, ich darf Ihnen noch einmal – so wie schon im Ausschuß –, ehe Sie vor lauter Begeisterung über sich selbst gen Himmel fahren, in Erinnerung rufen: Im wesentlichen, liebe Frau Maria, handelt es sich hiebei um die zwingende Umsetzung von EU-Richtlinien. Das soll Ihr Bemühen, Herr Bundesminister, um eine gute, auch mit eigenständigen Elementen ausgestattete Regelung jedoch in keiner Weise schmälern. Ich möchte es nur angemerkt wissen.

Abgesehen von dieser potentiellen Gefahr, daß wir uns aufgrund dessen, was mit dieser Vorlage zustande gebracht wurde, selbst überschätzen (Abg. Dr. Fekter: Das gefällt euch nicht!) – ich sagte schon, ich will niemandes Verdienste schmälern, Ihre schon gar nicht, Frau Kollegin Fekter –, befürchte ich – um beim Bild von der Himmelfahrt zu bleiben, prophezeie ich Ihnen, aber vor allem befürchte ich –, daß es in der Anwendung des Fernabsatz-Gesetzes zu Abgrenzungsproblemen kommen wird. Was ist Fernabsatz und was nicht? Was fällt unter das Fernabsatz-Gesetz und was nicht? – Ich bin daher mit Kollegen Jarolim einer Meinung, daß man sich im Laufe der nächsten Legislaturperiode mit diesem Problem unter Umständen noch einmal oder weiter befassen wird müssen.

Darüber hinaus wird auch für den Konsumenten selbst, zu dessen Schutz diese Bestimmungen geschaffen worden sind, die Unterscheidung manchmal schwierig und vor allem fließend sein.

Ein Beispiel nur unter mehreren denkbaren: Ein Unternehmen – und Herr Kollege Jarolim hat die modernen Kommunikationsmittel in diesem Zusammenhang angesprochen – gibt auf einer Homepage Firmenzweck, Adresse und Telefonnummer an und wickelt einen gewissen Teil seines Umsatzes als Dienstleistungsunternehmen über telefonische Bestellungen, die durch die von ihm eingerichtete Homepage angeregt werden, ab. Was ist das dann? Ist das Fernabsatz? – Man könnte nämlich so argumentieren, daß damit ein Vertriebssystem eingerichtet wurde, das es möglich machen oder anregen soll, daß der Konsument über die Homepage Aufträge erteilt.

Aber alles in allem genommen sind die Bestimmungen zum Schutze des Konsumenten wie etwa Rücktrittsrecht, Schutz vor mißbräuchlicher Verwendung von Kredit- und Zahlungskarten, Unterlassungsklage, Möglichkeiten der Verbraucherverbände bei Verstößen gegen den Konsumentenschutz auch im grenzüberschreitenden Handel, Zulassung einer objektiven vergleichenden Werbung, Produkthaftung auch für land- und forstwirtschaftliche Produkte – all das ist schon erwähnt worden – positiv. Das ist keine Frage! Sie sind positiv und auch notwendig! Die freiheitliche Fraktion wird daher der gegenständlichen Vorlage die Zustimmung erteilen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.50

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Mag. Barmüller. – Bitte, Herr Abgeordneter.

19.50

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Auch die Liberalen werden den gegenständlichen Materien Fernabsatz-Gesetz und Signaturgesetz ihre Zustimmung geben. Ich möchte aber vor allem auf einen Aspekt hinweisen, der uns wesentlich erscheint, denn es ist unbestritten so, daß, auch wenn es, Herr Abgeordneter Bauer, Abgrenzungsschwierigkeiten geben wird – und diese werden schon auftreten, aber es ist im Gesetz alles relativ genau ausgeführt, daher glaube ich nicht, daß es besonders viele Schwierigkeiten geben wird –, die Zahl der Vertragsabschlüsse unter Anwendung etwa des Internet steigen wird. Es ist vollkommen klar, daß es genau in diese Richtung geht und sicherlich in keine andere.

Daher bin ich froh darüber, daß es etwa, was das Signaturgesetz anbelangt, eine Regelung in Österreich gibt, noch bevor es eine EU-Richtlinie gibt. Denn man muß dieses Thema vorantreiben, und Österreich hat dadurch, daß es eine Position hat, die Gelegenheit, sich auf europäischer Ebene stärker einzubringen.


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