Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 180. Sitzung / 184

den Freiheitlichen.) Aber das ist nur ein müder Vorgeschmack auf das, was sich noch ereignen wird.

Darf ich grundsätzlich folgendes sagen: An sich ist das Ziel des Gesetzes durchaus positiv. Der Rückkauf von Aktien soll eine gewisse Kurspflege ermöglichen, soll auch zu einer bestimmten Verknappung des Angebots an Aktien für das betreffende Unternehmen führen und daher auch – was durchaus im Interesse der Anleger ist – zu einer Erhöhung der Aktienkurse. Dagegen ist überhaupt nichts einzuwenden.

Ich bin aber gespannt darauf, was die Arbeitnehmervertreter sagen werden – nämlich hinter vorgehaltener Hand, denn heute werden sie hier zustimmen, das ist mir schon klar. Bedauerlicherweise ist Herr Präsident Verzetnitsch von einem Anruf kurz abgelenkt. (Abg. Verzetnitsch telephoniert mit seinem Handy außerhalb der seitlichen Eingangstür zum Präsidium. – Zwischenruf bei den Freiheitlichen.)

Aber ich muß schon sagen, der Hauptanwendungsfall dieses Rückerwerbes – und das haben bestimmte Manager der großen börsennotierten Gesellschaften ja schon allgemein kundgetan – wird sein, daß Manager sich Stock Options einräumen lassen. Das heißt, sie werden eine Ergänzung des Dienstvertrages bekommen, in der steht, daß sie zu einem bestimmten Zeitpunkt zum Rückkaufskurs die Aktien, die dann unter Umständen eine immense Kurssteigerung haben, zurückkaufen können.

Dagegen bin ich, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin nicht gegen das Aktienrückkaufsgesetz insgesamt. Ich bin dafür, daß man es einführt, aber mit einem Ausschluß des Rückkaufs eigener Aktien zum Zwecke der Einkommens- und Gehaltsmaximierung der Generaldirektoren in den großen börsennotierten Unternehmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Wir haben auch eine engagierte Diskussion bei uns im Klub gehabt. Wir von der FPÖ, Herr Präsident Verzetnitsch und Herr Abgeordneter Nürnberger, wollen dann in einigen Jahren nicht dabeigewesen sein, wenn etwa zutage tritt, daß ein Generaldirektor eines großen börsennotierten Unternehmens neben seiner Jahresfixgage von 8 Millionen Schilling vielleicht noch einmal 30 Millionen Schilling aus der Erhöhung des Aktienpotentials lukriert hat, noch dazu steuerfrei. (Abg. Scheibner: Steuerfrei!)

Ich darf Ihnen eines sagen: Ich habe keine Neidkomplexe, ich vergönne jedem das, was ihm zusteht, und habe da überhaupt keine Bedenken. Wogegen ich aber Bedenken habe, ist die Aussicht, daß diese Manager dann in Erwartung derartiger Gewinnchancen nur und ausschließlich das Prinzip des Shareholder Value vor Augen haben und den § 70 des Aktiengesetzes vergessen werden. Denn sie werden – und das ist ja menschlich gesehen sogar verständlich – darauf hinarbeiten, daß sie genau in der Zeit, in der sie die Optionen einlösen können, den Maximalkurs erzielen, um dann zu enormen Gagen zu kommen.

Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist nicht im Sinne des Gesetzes, und da hätte eine Entschärfung durchgeführt werden müssen, nämlich durch ein Verbot des Rückkaufes von Aktien zum Zwecke der Einräumung von Stock Options an leitende Mitarbeiter beziehungsweise an die Mitglieder des Vorstandes.

Diese weiche Sache mit der Publizität ist sicherlich nicht dazu geeignet, hier Abhilfe zu schaffen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

20.48

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

20.49

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Die Gestaltung der Tagesordnung hat es leider Gottes so gewollt, daß hier zwei Tagesordnungspunkte gemeinsam diskutiert werden, die so gut wie nichts gemeinsam ha


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