Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 180. Sitzung / 196

halten: Wir sollten uns davor hüten, heute, 55 Jahre nach der Unrechtsherrschaft des Nationalsozialismus, aus sicherer Entfernung, in wohlgeordneten demokratischen Verhältnissen und mit gesicherten historischen Erkenntnissen mit dem moralischen Zeigefinger auf die Generation von 1933 bis 1945 zu deuten! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Pauschale Urteile, meine Damen und Herren, helfen niemandem. Sie mißachten den Einzelfall, und es wird auf diese Weise neues Unrecht gesetzt.

Als die Entschließung vor rund einer Woche in der Öffentlichkeit bekannt wurde, wurde auch der Vorwurf laut – zum Beispiel auch vom Kameradschaftsbund –, daß damit die Deserteure pauschal rehabilitiert würden und daß all diejenigen, die im Krieg geblieben sind und nicht desertiert sind, von uns mit dieser Erklärung ins moralische Abseits gestellt und als die Versager der Geschichte bis 1945 abqualifiziert würden. – Genau das, meine Damen und Herren, will die Österreichische Volkspartei aber ganz sicher nicht! (Beifall bei der ÖVP.)

Die Achtung vor der Kriegsgeneration, vor den Soldaten, die glaubten, bis zum Schluß ihre Pflicht – oder das, was sie dafür gehalten haben – erfüllen zu müssen, die schwere Verwundungen erlitten haben, lange Zeit in Kriegsgefangenschaft waren oder ihr junges Leben eingebüßt haben, ihre Ehre bleibt unangetastet. Ihnen gilt auch heute noch unser Respekt! (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Wir lassen aber auch keinen Zweifel daran: Der Zweite Weltkrieg war ein Angriffskrieg, der vom nationalsozialistischen Deutschland ausgegangen ist, er war ein von diesem Regime verschuldetes Verbrechen. Im Verlauf des Zweiten Weltkrieges wurden auch Zehntausende österreichische Soldaten und Zivilpersonen Opfer von Verurteilungen wegen der Tatbestände Kriegsdienstverweigerung, Desertion, Fahnenflucht und Wehrkraftzersetzung, und Tausende von ihnen wurden hingerichtet. Und die Mehrzahl der von der Wehrmachtsjustiz während des Zweiten Weltkrieges wegen dieser Tatbestände verhängten Urteile waren, wenn man rechtsstaatliche Wert- und Rechtsmaßstäbe anlegt, krasses Unrecht. Daher begrüßen wir es, daß bereits mit dem Bundesgesetz vom 3. Juli 1945 festgestellt wurde, daß die entsprechenden damaligen Urteile als nicht erfolgt zu gelten haben.

Meine Damen und Herren! Selbstverständlich wissen wir, daß es schwierig ist, heute, 55 Jahre nach dem Krieg, in die Wirren der damaligen Kriegszeit hinein zu ermitteln und festzustellen, ob ein konkretes Urteil rechtmäßig war oder nicht. Aber historisch ist es nicht aufrechtzuerhalten, daß alle Urteile wegen Wehrkraftzersetzung und wegen Fahnenflucht zu Unrecht gefällt wurden.

Anläßlich der Debatte im Deutschen Bundestag in den Jahren 1997 und 1998 zum gleichen Thema, die heute hier schon angesprochen wurde, sind im Rechtsausschuß des Bundestages über 200 Akten mit Einzelentscheidungen vorgelegen, die davon Zeugnis geben, daß viele Deserteure auch deshalb geflohen sind, weil sie selbst vorher ein Unrecht verübt haben, indem sie beispielsweise der Zivilbevölkerung Verbrechen zugefügt haben, und daher befürchten mußten, einem gerechten Urteil entgegenzugehen, oder weil sie sich ganz einfach der großen Gefahr entziehen wollten. – Deshalb kann nicht pauschal gefordert werden, daß alle Deserteure insgesamt zu rehabilitieren seien. Vielmehr muß in jedem Einzelfall geprüft werden, welche die Gründe der Desertion waren und warum sich die Soldaten so verhalten haben. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Deshalb hätten wir dem ursprünglichen Entschließungsantrag Wabls, alle Urteile der nationalsozialistischen Militärgerichtsbarkeit gegen Österreicher von Amts wegen aufzuheben, nicht zugestimmt, denn das wäre zu pauschalierend und zu weit gefaßt, weil eben nicht jedes Urteil der Militärgerichtsbarkeit unrechtmäßig oder verbrecherisch war, sondern offensichtlich wohl nur jene, die unter Verstoß gegen elementare Prinzipien der Grund- und Freiheitsrechte zur Durchsetzung oder zur Aufrechterhaltung des nationalsozialistischen Unrechtsregimes aus politischen, militärischen, rassischen, religiösen oder weltanschaulichen Gründen ergangen sind.

Meine Damen und Herren! Der österreichische Nationalrat bezeigt mit der heutigen Entschließung – wie ich glaube – den Opfern und deren Familien zumindest indirekt Achtung, Respekt und Mitgefühl, und das ist gut so. Der Nationalrat bezeigt mit dieser Erklärung zum Beispiel


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