Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 180. Sitzung / 195

hängiges Österreich gekämpft haben und die deshalb verurteilt worden sind. Seit 1945 gibt es diese Rehabilitierung. Und jeder, der das möchte, hat das Recht, eine derartige Bestätigung zu beantragen.

Was Sie mit Ihrem Antrag anstreben, ist nicht die Rehabilitierung, sondern nur eine pauschale aktenmäßige Aufarbeitung durch eine Historikerkommission. Das mag man befürworten. Ich sage Ihnen: Wir haben jetzt sehr viele Historikerkommissionen, und mir wäre es lieber, wenn das Geld, das für diese Kommissionen aufgewendet wird, den Opfern zukäme, denn bei diesen gibt es sicherlich noch einiges wiedergutzumachen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Herr Präsident Fischer, ich spreche Sie jetzt als Abgeordneten an, der hier in diesem Zusammenhang auch Zwischenrufe gemacht hat: Sie haben, angesprochen auf Justizminister Tschadek, gesagt, daß dieser keine Urteile gefällt hat. – Darauf sage ich: Justizminister Tschadek hat keine Urteile gefällt, aber der Marinerichter Tschadek, der Militärrichter Tschadek hat Urteile gesprochen, vielleicht auch Todesurteile. Und jetzt frage ich Sie, Herr Präsident, meine Damen und Herren: Was war Herr Tschadek? War er ein verdienter Sozialdemokrat, weil er in der Zweiten Republik Justizminister gewesen ist, oder war er ein Verbrecher, ein Nationalsozialist, weil er Militärrichter gewesen ist und Urteile gesprochen hat, die heute hier zur Diskussion stehen? – Man sollte auch diesbezüglich nicht mit zweierlei Maß messen, sondern versuchen, einen objektiven Standpunkt einzunehmen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Es geht selbstverständlich nicht darum, irgend etwas zu beschönigen. Kein Regime und keine Regierung, nach deren Rechtsordnung Todesurteile verhängt werden, hat unsere Zustimmung, ob in der Vergangenheit, in der Gegenwart oder in der Zukunft. Deshalb ist es wichtig und notwendig, daß dieser Fünfparteienantrag über die Ächtung der Todesstrafe heute verabschiedet wird, denn auch fünfzig Jahre nach diesem Unrechtsregime und den Unrechtsakten, die dieses Regime gesetzt hat, ist die Todesstrafe selbst in der westlich zivilisierten Welt noch nicht gänzlich abgeschafft.

Meine Damen und Herren! Sie können jetzt sagen: Der Kameradschaftsbund und die Offiziersgesellschaft sind Ewiggestrige und Rechtsextremisten, die nichts gelernt haben. – Ich glaube, darum geht es nicht! Vielmehr geht es darum, daß wir es nicht zulassen können, daß eine Generation, die sich immer weniger zur Wehr setzen kann, Schritt für Schritt pauschal diffamiert und kriminalisiert wird! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Herr Kollege Wabl, ich sage noch einmal: Wir haben nur Einwendungen dagegen vorgebracht, daß man pauschal sagt, daß jeder Deserteur und jede Desertion per se gerechtfertigt sind – egal, welche Umstände dabei geherrscht haben. Darum geht es, Herr Kollege Wabl! (Abg. Wabl: Herr Scheibner! Ihre Rede ist beschämend!)

Auch im Rahmen von Desertionen ist es zu Mord und Totschlag gekommen. Daher sollte eben nicht pauschal beurteilt werden, sondern auf den Einzelfall gerichtet. Herr Wabl! Das mögen Sie beschämend finden, ich meine jedoch, daß das eine richtige Vorgangsweise ist! (Abg. Wabl: Ihre Rede ist wirklich beschämend!)

Herr Kollege Wabl! Wir werden es nicht zulassen – und ich hoffe, daß wir in diesem Haus noch genug Mitstreiter haben –, daß man sagt: Alle, die in der Wehrmacht gedient und sich nicht dagegen zur Wehr gesetzt haben und nicht desertiert sind, waren Angehörige einer Verbrechensorganisation und damit selbst Verbrecher. In diesem Punkt haben wir zu differenzieren und die Generation unserer Väter und Großväter zu verteidigen! (Anhaltender Beifall bei den Freiheitlichen.)

21.36

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kukacka. – Bitte.

21.36

Abgeordneter Mag. Helmut Kukacka (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Lassen Sie mich einleitend zu diesem wichtigen und schwierigen Thema folgendes fest


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