Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 181. Sitzung / 42

1. Der Titel lautet: Bundesgesetz, mit dem das Wasserrechtsgesetz 1959 und das Umweltförderungsgesetz geändert werden (WRG-Novelle 1999)

2. Artikel I wird eine Ziffer 49a eingefügt:

"49a. § 103 Abs. 1 lit. b wird (nach dem Wort Wasserbautenförderungsgesetz) angefügt: ‚und nach diesen Vorschriften erforderliche Unterlagen, insbesondere die Ergebnisse der Variantenoptimierung nach dem Stand des technischen Wissens;‘"

3. Die Artikel II und III erhalten die Numerierung III und IV; der neue Artikel II lautet:

"Artikel II

Das Umweltförderungsgesetz BGBl.Nr. 185/1993, zuletzt geändert durch das BGBl. I Nr. 79/1998, wird wie folgt geändert:

Im § 18 Z 1 wird das letzte Wort ‚und‘ durch einen Beistrich ersetzt, im § 18 Z 2 der Punkt am Ende des Satzes durch ein ‚und‘ ersetzt und § 18 folgende Z 3 angefügt:

‚3. dem Antrag auf wasserrechtliche Bewilligung (§ 103 WRG 1959) eine nach diesem Bundesgesetz erforderliche Variantenoptimierung nach dem Stand des technischen Wissens zugrunde gelegt ist.‘"

*****

(Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Smolle und Schaffenrath.)

Meine Damen und Herren! Herr Bundesminister! Sie werden sicher jetzt antreten, um wieder wie eine Mauer vor Ihren Beamten zu stehen. Sie werden wieder sagen, daß Sie über die Sommermonate sorgfältigst überprüfen werden, wie man dieses Gesetz ändern kann. Ich halte es für eine Zumutung, wenn nach zwei Jahren intensiver Diskussion in der Kommission für Siedlungswasserwirtschaft und nach einem klaren politischen Konsens in diesem Hohen Hause Beamte aus Ihrem Hause aufgrund irgendwelcher Intrigen innerhalb des Hauses versuchen, Gesetze, die die Legislative haben möchte, zu torpedieren. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Smolle.)

10.47

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Abänderungsantrag, den Herr Abgeordneter Wabl verlesen hat, steht mit in Verhandlung; er wurde ordnungsgemäß eingebracht.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Mag. Molterer. – Bitte, Herr Bundesminister.

10.47

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich werde heute noch einmal das Wort ergreifen, um zum Inhalt der Wasserrechtsgesetz-Novelle Stellung zu nehmen.

Herr Abgeordneter Wabl! Ich möchte jetzt nur festhalten, daß das, was Sie gesagt haben, nicht vielleicht unfair ist, sondern unfair ist. Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben die Aufgabe, nach bestem Wissen und Gewissen einerseits mich zu beraten, andererseits aber auch sicherzustellen, daß im Bereich der Gesetzwerdung und der Gesetzgebung eine optimale Situation gewährleistet ist. Und die heute von Ihnen kritisierten Damen und Herren, Herr Abgeordneter, sind genau jene, die etwa die Wasserrechtsgesetz-Novelle 1997, die Sie damals sehr gelobt haben, erarbeitet haben, und es sind jene, die im Bereich der Typisierung und Verordnungsermächtigung genau diese Initiative ergriffen haben.

Sie können davon ausgehen, Herr Abgeordneter, daß diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in optimaler Weise versuchen werden, Zielsetzungen auch bei zukünftigen Novellen zu erreichen. Und es ist ihre Pflicht, Herr Abgeordneter – und darauf lege ich Wert, davon gehe ich aus, daß


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