nung überlegen, was das beste, das sparsamste, das ökologischste und das ökonomischste Projekt ist, und dann kann er um Förderung mit dem besten Projekt einreichen –, die Unterlagen vorlegt.
Wir haben nur verlangt, daß die Unterlagen vorliegen. Es ist nicht notwendig, daß die Wasserrechtsbehörde die Qualität der Optimierung überprüft. Die Wasserrechtsbehörde hat die Aufgabe, die wasserrechtliche Genehmigungsfähigkeit und das ökologische Ziel, nämlich, ob es intendiert ist und auch erreicht wird, zu beurteilen. Sonst nichts.
Die Wasserrechtsbehörde muß doch jene Unterlagen vor sich haben, die zumindest gewährleisten, daß da der Versuch unternommen wurde, korrekt, sparsam und gesetzmäßig vorzugehen. Doch dagegen hat sich Ihre Beamtenschaft teilweise ausgesprochen – aus mir rational nicht nachvollziehbaren Gründen.
Da gibt es Beamte, die sitzen mit dem Rücken zur Wand hier in diesem Hohen Hause und denken sich: Sollen doch die Abgeordneten reden! Der eine scheidet schon aus, der andere weiß ohnehin nicht, worum es geht, der dritte ist auf meiner Seite, der würde niemals über einen Beamten etwas kommen lassen! Ja, ich meine damit den Herrn Abentung und andere.
Meine Damen und Herren! Das ist vielleicht unfair von mir, aber wissen Sie, wenn ich stundenlang mit dem Kollegen Auer, mit dem Kollegen Gradwohl und mit Vertretern der Förderstelle zusammensitze und wir zu einem politischen Konsens kommen und dann die Beamten in Ihrem Büro sich aus welchen Gründen auch immer weigern, rationale Argumente vorzutragen, warum diese Gesetze nicht so geändert werden können, und dann als Lösung der älteste Trick hier im Hohen Haus, in diesem politischen Geschäft, vorgeschlagen wird, indem gesagt wird: Wir richten eine Arbeitsgruppe ein!, dann ist meine Haltung doch verständlich.
Da heißt es: Dann setzen wir uns wieder ins kleine Kämmerchen, und dort reden wir wieder darüber! Da sitzt dann niemand dabei, der uns stört, kein Oppositioneller, und da können wir uns wieder alles miteinander ausmachen. Wenn die anderen ihren Geschäften nachgehen, dann können wir wieder unser eigenes Geschäft durchsetzen!
Das ist das, was meines Erachtens Herr Löschnak gemeint hat, als er gesagt hat: Es ist in den letzten Jahrzehnten nicht gelungen, aus der Verwaltung, aus der Bürokratie eine Servicestelle zu machen. (Demonstrativer Beifall des Abg. Smolle.)
Allzuviele Beamte – ich meine nicht alle; es gibt viele Beamte, die hervorragende Arbeit leisten – glauben, sie können sich mit ihrer Ärmelschonermentalität durchsetzen, und sie sagen sich: Die Legislative, die hat ja wenig Mitarbeiter, wenig Juristen, wenig Fachleute. Wir wissen, was für das Volk gut ist, und wir setzen das durch!
Herr Bundesminister! Aus diesem Grund bringen wir einen Abänderungsantrag ein, der politisch akkordiert ist, der aber von Ihren Beamten gemeinsam mit gut oder schlecht informierten Beamten des Umweltministeriums offensichtlich verhindert werden soll.
Dieser Antrag lautet:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Wabl und Smolle betreffend den Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungsvorlage für ein Bundesgesetz, mit dem das Wasserrechtsgesetz 1959 geändert wird (WRG-Novelle 1999) (2078 der Beilagen)
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der dem Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft (2078 der Beilagen) angeschlossene Gesetzentwurf für ein Bundesgesetz, mit dem das Wasserrechtsgesetz 1959 geändert wird (WRG-Novelle 1999), wird wie folgt geändert: