Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 181. Sitzung / 48

11.12

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Damen und Herren! Ja, aus der Sicht der Konsumentinnen und Konsumenten schaut die Wasserproblematik etwas anders aus als aus der Sicht der Landwirtschaft, obwohl eigentlich beide Bereiche an einem Strang ziehen sollten und der eine ohne den anderen nicht leben kann.

Mein Vorredner hat schon besonders auf das Problem Atrazin im Grundwasser, Atrazin auch in Oberflächengewässern hingewiesen, und ich habe mich wiederholt mit dieser Problematik auseinandergesetzt, weil konkret in unserem Bundesland, in Oberösterreich, Herr Landwirtschaftsminister, allein 88 Ausnahmegenehmigungen erteilt wurden. Dort wurden nämlich im Trinkwasser in den verschiedenen Wasseraufbereitungsanlagen teilweise bis zu 20fache Überschreitungen des Grenzwertes von 0,1 Mikrogramm gemessen, und das wird aufgrund dieser Ausnahmegenehmigungen fast schon zum Dauerzustand.

Die Ausnahmegenehmigungen dienten ja dazu, daß man wartet, bis sich das Atrazin, das vor vier, fünf, sechs, sieben Jahren in den Boden drang, auflöst beziehungsweise verflüchtigt oder abgebaut wird. Nur: Unser Problem, wie bereits Herr Kollege Gaßner angesprochen hat, ist, daß es immer wieder illegal eingetragen wird, obwohl es verboten ist, obwohl auch der gewerbliche Import verboten ist.

Herr  Minister!  Eine ganz konkrete  Frage  –  ich  bin  seit  zwei  Tagen hinter der  Antwort  her,  weil ich die zuständigen Herren in Ihrem Ministerium noch nicht ausfindig machen konnte –: Ist jetzt der private Import von Atrazin eigentlich noch erlaubt? Die Behörde im Land Oberösterreich hat mir den Hinweis gegeben, daß das privat importiert werden kann. Atrazin ist ja nicht verboten in Italien, nicht verboten in Ungarn, sehr wohl aber verboten in Deutschland. Inwieweit ist jetzt der private Import erlaubt?

Ich weiß, es ist das Auftragen verboten, es ist das gewerbliche Vertreiben und Verbreiten von Atrazin verboten, aber wie das mit den privaten Kofferräumen ist, das weiß ich nicht. Wir sind ja Schengen-Land, und insofern ist auch die Kontrolle sehr, sehr schwach. Und wenn dann die Kontrolle zuschlägt, nämlich nach fünf Jahren, wenn die Grundwasser- und Trinkwasserwerte gemessen werden, ist es natürlich reichlich spät.

Sie wissen sehr gut, daß es immer wieder sogenannte schwarze Schafe in bezug auf den Maisanbau gibt, weil Atrazin das billigste Pestizid und vergleichsweise auch gut wirksam ist. Es ist einfach verlockend, nur ist es eben so verlockend, daß es nicht verschwindet und daß wir ständig diese Ausnahmegenehmigungen haben. Gerade unlängst, am 1. Juli 1999, mußten in Oberösterreich einige verlängert werden, sonst hätte dieser teure Weg der Aufbereitung über Filterkohle beschritten werden müssen.

Deswegen möchte ich folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und FreundInnen betreffend Aufhebung der Trinkwasser-Ausnahmeverordnung

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz wird ersucht, die Trinkwasser-Ausnahmeverordnung, BGBl. 384/1993 in der Fassung 287/1996, aufzuheben, um die gesundheitliche Unbedenklichkeit des österreichischen Trinkwassers sicherzustellen und in weiterer Folge auch Maßnahmen zur Verhinderung des Eintrags gesundheitsgefährdender Stoffe in das Grundwasser auszulösen.

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