Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 181. Sitzung / 49

Wir haben schon immer gesagt, bereits bei der Verabschiedung dieses Lebensmittelgesetzes beziehungsweise der entsprechenden Ausnahmeverordnung, daß uns diese Verordnung das Problem bescheren wird, daß der Sanierungsdruck zu gering ist. Wir waren damals schon dagegen. Ich persönlich habe durchaus zugestanden, daß wir eine Übergangsregelung brauchen, nur wird diese Übergangsregelung zum Dauerzustand. Deshalb auch unser Antrag, daß insgesamt keine Ausnahmegenehmigungen mehr erteilt werden, damit der Druck in Richtung Sanierung einfach höher wird. – Das wäre der eine Bereich, der Nachtrag zum Bereich Atrazin.

Der zweite Problemkreis beim Grund- und Trinkwasser ist sicherlich die Nitratbelastung. Sie, Herr Minister, haben wiederholt auch in Anfragebeantwortungen mir gegenüber festgehalten, daß sehr wohl Sanierungsschritte gesetzt werden sollten und könnten. Sie wissen auch, daß die entsprechenden Verordnungen für die Nutzungseinschränkungen auch in Händen des dafür zuständigen Landesrates in Oberösterreich liegen. Dieser – Sie wissen es – redet sich immer darauf aus, daß es von Ihrer Seite keine Förderungsrichtlinien gibt, nach denen die Bauern entschädigt werden können, die Nutzungseinschränkungen verordnet bekommen.

Ich habe Sie, Herr Minister Molterer, heute im Zusammenhang mit ÖPUL gefragt, und Sie sagten, das habe keinen Zusammenhang. – Das wird sicherlich stimmen. Ich möchte jetzt aber einen Antrag stellen, damit dieser Bereich nicht mehr sozusagen in der Luft hängt, sondern wirklich Förderungsrichtlininen beschlossen werden.

Dieser Antrag wurde bereits im Ausschuß behandelt, ist dort aber abgelehnt worden. Ich finde, daß diese Ablehnung mehr oder weniger wieder ein Freibrief dafür ist, daß die Grundwassersanierung verzögert wird, auf die lange Bank und auf die freiwillige Ebene geschoben wird. Auf freiwilliger Ebene dauert es wieder lang, und wir haben immer dieses kontinuierlich verlängerte und ständig schwelende Problem.

Das nächste, was ich ansprechen wollte, ist – darauf hat auch mein Kollege Wabl schon hingewiesen –, daß dadurch, daß es auf EU-Ebene, im Rahmen der Agenda 2000, jetzt auch noch die Erarbeitung eines Programms zur Entwicklung des ländlichen Raumes geben wird. Wir halten dieses Programm für den ländlichen Raum auch für sehr, sehr wesentlich, und es sollte entsprechend dem ÖPUL, wo es das auch gibt, ein Beirat zur Beratung installiert werden, der sowohl Vorschläge für die Ausschüttung macht als auch evaluiert. Nach diesem Modell ÖPUL-Beirat wollen wir auch einen Beirat zur Entwicklung des ländlichen Raumes installieren, und ich möchte dazu folgenden Antrag vortragen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Andreas Wabl, Smolle und FreundInnen betreffend die Einrichtung eines Beirates zur ländlichen Entwicklung

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, im Rahmen der §-7-Kommission LWG – analog zum ÖPUL-Beirat – einen Beirat zur ländlichen Entwicklung einzurichten mit dem Aufgabenbereich Entwicklung, Begleitung, Bewertung und Überprüfung der Umwelt- und Naturschutzaspekte im österreichischen Programm zur ländlichen Entwicklung.

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Das ist für uns der Weg, der gegangen werden sollte, damit nicht nur die Beamten im Ministerium entscheiden, sondern damit dieses Programm zur Entwicklung des ländlichen Raumes breiter getragen wird. Am liebsten wäre es uns natürlich, wenn das Parlament noch eine Möglichkeit hätte.

Heute hat das Parlament sicherlich noch eine wesentliche Möglichkeit, auch im Zusammenhang mit Wasser, denn der Wald ist ein großer Wasserspender beziehungsweise ein großes Wasser


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