Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 181. Sitzung / 55

Sondierstollen gepumpt. Es ist ein Skandal, daß dieses kostbare Gut, unser Trinkwasser, verschwendet wird, indem es den Bach hinunterfließt!

Was Sie von den Regierungsparteien mit unserem guten österreichischen Wasser vorhaben, ist nicht minder skandalös. Sie behaupten, daß wir in Österreich ohnehin nur 6 Prozent unserer Wasserressourcen nutzen. Sie sind es, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, die für eine Pipeline eintreten, die unser Wasser in trockene Regionen Europas leiten soll. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Mag. Maier: Unsinn!) Und das Ganze womöglich noch gratis! – Den Wein aus Spanien und Portugal müssen wir ja ebenfalls bezahlen.

Statt dessen sollten Sie sich um die Probleme der Österreicherinnen und Österreicher kümmern. Das Landwirtschaftsministerium hätte schon lange einen Altlastenkatalog herausgeben müssen, damit man diese Zeitbomben, die das Grundwasser gefährden, entschärfen und entsorgen kann. Es ist sehr schwer, eine Qualitätsgarantie für Grundwasser abzugeben, wenn man noch nicht weiß, wo überall es verseucht ist und nicht mehr unbedenklich getrunken werden kann.

Das sind die wirklichen Probleme Österreichs. Da besteht dringender Handlungsbedarf!

Es muß endlich zu einer Harmonisierung zwischen dem Wasserrechtsgesetz und dem Altlastensanierungsgesetz kommen, um die dringende Sanierung auf Kosten der Gemeinden und ihrer Bürger durchzuführen. Dazu fehlt leider das Geld. Bloße Ankündigungen, und dann geschieht nichts – das ist zuwenig!

Meine Damen und Herren! Mit dieser Wasserrechtsgesetz-Novelle, die den Wassergenossenschaften und -verbänden mehr Satzungsautonomie und größere Handlungsfreiheit einräumt, ohne den Charakter der Körperschaften öffentlichen Rechts mit wasserwirtschaftlicher Selbstverwaltung in Frage zu stellen, wird für Wasserverbände ein eigenes Organisationsrecht geschaffen.

Es bleibt jedoch ungewiß, wo bei einem Beitritt zu einem Wasserverband die Grenze zwischen Zwang und Freiwilligkeit zu ziehen ist, wenn es um das Ausscheiden aus dem Wasserverband geht, und welche unterschiedlichen Konsequenzen dann ausgelöst werden. Da sind die Regierungsparteien aufgerufen, endlich tätig zu werden und nicht ihre Versäumnisse auf die österreichische Bevölkerung abzuwälzen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wie kommen die Österreicherinnen und Österreicher dazu, diese Zeche zahlen zu müssen? – Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Aumayr, Scheibner, Klein und Kollegen betreffend Beibehaltung des Einstimmigkeitsprinzips zur Sicherstellung der österreichischen Wasserressourcen

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert,

1. keiner Änderung des EG-Vertrages zuzustimmen, mit der vom Einstimmigkeitsprinzip in Angelegenheiten der gemeinschaftlichen Bewirtschaftung der Wasserressourcen (Artikel 130s) abgegangen wird, und

2. bei Abstimmungen über Maßnahmen der gemeinschaftlichen Bewirtschaftung von Wasserressourcen die Bestimmung des § 105 Abs. 1 lit. k Wasserrechtsgesetz einzuhalten."

*****

(Beifall bei den Freiheitlichen.)

11.44


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