Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 181. Sitzung / 56

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der soeben verlesene Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und wird in die Verhandlung mit einbezogen.

Zu Wort gelangt jetzt Herr Abgeordneter Sauer mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

11.44

Abgeordneter Willi Sauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich möchte kurz auf den Debattenbeitrag von Frau Kollegin Moser eingehen; sie ist jetzt leider nicht im Saal.

Frau Kollegin Moser hat darauf hingewiesen, daß die Ruhezonen im Wald ein Vergehen sind. Gerade ihr möchte ich sagen, daß ich es schlimm finde, wenn man bei Tierschützern – und sie ist ja ein sehr großer Verfechter des Tierschutzes – erleben muß, daß sie den Wildtieren, die auch zu den Tieren gehören – nicht nur die Tiere, die in der Land- und Forstwirtschaft gehalten werden, sondern auch die Wildtiere sind Tiere in diesem Zusammenhang –, die Ruhezonen verweigern.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ruhezonen für das Wild sind in etwa gleichzusetzen mit den Schlafräumen oder Ruhezonen des Menschen. Niemand – auch niemand von den Grünen – würde sich erdreisten, in die Schlafräume oder Ruhezonen anderer einzudringen. So soll dies auch dem Wildtier als Kreatur, als gleichwertiger Kreatur, zur Verfügung gestellt werden. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Wabl: In die Ruhezone darf man nur mit dem Schießprügel rein!) Und wenn immer wieder ... (Abg. Mag. Kammerlander: Mit dem Gewehr in das Schlafzimmer!)

Herr Kollege Wabl! Nicht nur mit dem Schießprügel! (Abg. Mag. Kammerlander: Das war ein schlechter Vergleich!) Auch Lärmende mit Kassettenrekordern sind im Wald genauso – vielleicht sogar mehr – gefährdend für das Wild wie diejenigen, die mit dem "Schießprügel" – wie Sie es nennen, Herr Kollege Wabl – lenkend in die Natur eingreifen. (Abg. Wabl: Ich habe nur etwas gegen Massentierhaltung ...! – Abg. Mag. Kammerlander: Einen Kassettenrekorder ...!)

Herr Kollege Wabl, Sie haben immer etwas gegen Massen. (Abg. Schwarzenberger: Auch gegen Wählermassen hat er etwas!) Wenn Sie auch die "Massenmenschenhaltung" im weitesten Sinn so bezeichnen, dann bedauere ich das sehr. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Wabl: Massennutztierhaltung!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, daß wir bei dieser Wasserrechtsgesetz-Novelle einiges berücksichtigen müssen. Man spricht immer wieder davon – Kollege Auer hat das in seinem Debattenbeitrag ganz besonders hervorgehoben –, daß die Landwirtschaft einer der größten Verursacher der Kontaminierung des Grundwassers ist.

Ich nenne Ihnen hier ein Beispiel, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ich habe mich in der Zeit meiner Tätigkeit im Niederösterreichischen Landtag auch mit dieser Thematik sehr eingehend auseinandergesetzt, weil immer wieder der Vorwurf kam, daß die Landwirtschaft ein sehr wesentlicher Verursacher des Nitrateintrages im Grundwasser ist. Damals habe ich meinen Überlegungen sehr fundierte wissenschaftliche Erkenntnisse zugrunde gelegt.

Im Pulkautal in Niederösterreich trat in den zwanziger Jahren ein massives Kindersterben auf. Es waren das die sogenannten blauen Babies – das heißt, Nitrate im Grundwasser und auch Nitrate in der Muttermilch. Diese Gemeinden ließen Untersuchungen anstellen und fanden heraus, daß Nitrate in erhöhtem Maß in den Hausbrunnen, im Grundwasser vorkommen. Diese Gemeinden beschlossen daraufhin, eine Wasserleitung zu bauen, und zwar schon in den zwanziger Jahren.

Jeder hier herinnen wird mir sicherlich zugestehen, daß in dieser Zeit der Eintrag von Nitraten durch die Landwirtschaft noch nicht möglich war, weil es damals keine Überdüngung der land


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