Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 181. Sitzung / 88

Dienstalterszulagen für PT-Beamte soll um jeweils ein Jahr verkürzt werden. Die Beamten des PT-Schemas der Post und Fernmeldehoheitsverwaltung sollen in eine gesonderte Besoldungsgruppe übergeleitet werden.

Hinsichtlich der angeführten Maßnahmen betreffend der Überleitung in das PF-Schema ist es mit Rücksicht auf die für den Bereich der Post und Telekom Austria Aktiengesellschaft eingeräumte Ermächtigung erforderlich, vom allgemeinen Beamten-Dienstrecht abweichende Regelungen zu treffen.

Diese Ermächtigung betrifft den größten Teil der Beamten des PT-Schemas, nämlich jene, die in ausgegliederten Bereichen verwendet werden, nicht aber die im Bereich des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr, in der Post- und Fernmeldehoheitsverwaltung verwendeten Beamten, die ebenfalls dem PT-Schema angehören.

Das Dienst- und Besoldungsrecht dieser Beamten wird von den der PTA eingeräumten Gehaltsmöglichkeiten nicht erfaßt und kann sich daher künftig durchaus vom Dienst- und Besoldungsrecht der Beamten und dem PTA-Bereich unterscheiden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um zu vermeiden, daß für Beamte derselben Besoldungs- und Verwendungsgruppe ein unterschiedliches Dienst- und Besoldungsrecht gilt, ist es erforderlich, die Beamten der Post- und Fernmeldehoheitsverwaltung von Gesetzes wegen in eine gesonderte Besoldungsgruppe überzuführen.

Für diese Besoldungsgruppe ist die Bezeichnung "Beamte der Post- und Fernmeldehoheitsverwaltung", kurz PF-Schema, vorgesehen. Künftig sollen jedoch Aufnahmen in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis und die Überleitung aus anderen Besoldungsgruppen in diesem Bereich in das A-Schema erfolgen, da sich das Verwendungsbild in diesem Bereich grundsätzlich nicht von anderen Verwendungen des Verwaltungsdienstes unterscheidet und daher schon aus Gründen einer ökonomischen Personalverwaltung eine vom allgemeinen A-Schema abweichende Regelung nicht gerechtfertigt erscheint.

Den vorhandenen Beamten des PF-Schemas wird eine Optionsmöglichkeit in das A-Schema eingeräumt, doch können sie sich auch für den Verbleib im PF-Schema entscheiden. Innerhalb des PF-Schemas bleibt die volle Bewegungsfreiheit gewahrt, das heißt, es können auch künftige Überstellungen von einer Verwendungsgruppe in eine andere Verwendungsgruppe des PF-Schemas stattfinden.

Um die Gewinnung einschlägiger Fachleute aus dem PTA-Bereich zu erleichtern, wird außerdem vorgesehen, daß künftig auch Überstellungen aus dem PT-Schema in das PF-Schema möglich sind. In allen anderen Fällen sollen die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses und Überstellungen aus anderen Besoldungsgruppen in der Post- und Fernmeldehoheitsverwaltung, wie bereits ausgeführt, in das A-Schema erfolgen.

Geschätzte Damen und Herren! Die vorgesehenen Veränderungen sind in Verhandlungen zwischen der Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten mit dem Dienstgeber ausverhandelt worden und bedeuten einen notwendigen und wichtigen Schritt für einen zeitgemäßen, zukunftsorientierten Dienstbetrieb, wie es die heutige Zeit erfordert. Durch dieses Gesetz wurden die Rechte der Bediensteten zeitgemäß neu geregelt und abgesichert und in guter Tradition österreichischer Sozialpartnerschaft ausverhandelt.

Ich möchte diese Gelegenheit auch dazu nützen, Ihnen, sehr geehrter Herr Bundesminister, sowie Ihren Beamtinnen und Beamten für die sicherlich nicht leichte, aber für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen sehr wichtige Arbeit sehr herzlich danken.

Aus den von mir vorgetragenen Gründen stimmt meine Fraktion diesem Gesetzentwurf gerne zu. (Beifall bei der SPÖ.)

14.01


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