Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 181. Sitzung / 94

Das wäre die Billigstwerbung gewesen. Gott sei Dank gibt es das in Österreich nicht. Gott sei Dank können wir dem einen Riegel vorschieben. Aber das hätte eine Werbeflut am PC, eine Werbeflut am Bildschirm auf eigene Kosten bedeutet, weil man die Leitung bezahlt, während die Werbung hereinläuft. Diese Werbefirma hätte dann massiv abgesahnt, weil ihre Versandkosten nur ein minimaler Betrag von diesen 150 D-Mark sind, die sie dann von demjenigen kassiert, für den sie werben soll.

Ich bin sehr froh darüber, daß die verschiedenen E-Mails und die verschiedenen Aussendungen der Institutionen, die das Internet vorantreiben wollen, doch einen solch großen Erfolg gehabt haben.

Ich möchte mich in diesem Zusammenhang auch bei diesen Institutionen und Initiativen bedanken, nämlich bei den Organisationen "Eurocauce", "media-nexus", "quintessenz", "public netbase" sowie beim Verein der Internet-User "VIBE auf". Diese Organisationen haben gezeigt, daß Internet auch demokratische Prozesse auslösen, demokratische Prozesse auch beeinflussen kann und daß es im Prinzip auch bei Internet liegt, insgesamt zur Demokratisierung unserer Gesellschaft beizutragen und massiven wirtschaftlichen Werbeinteressen auch Einhalt zu gebieten. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

14.21

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Fekter. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.

14.21

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist für uns selbstverständlich, daß wir nicht ungebeten Werbeanrufe bekommen wollen, und wir haben das in der Rechtsordnung auch verankert, und zwar im Telekommunikationsgesetz. Es ist für uns auch selbstverständlich, daß wir nicht ungebeten Werbung über unser Fax bekommen wollen, kilometerlange Werbefaxe, die wir nicht bestellt haben. Auch das ist im Telekommunikationsgesetz verboten worden.

Es war daher im Justizausschuß selbstverständlich, daß die Anregung – die zugegebenermaßen von den Grünen kam –, daß man die Bestimmung gegen ungebetene Werbung auch für E-Mails zur Geltung bringen sollte, von allen fünf Fraktionen als positiv angesehen wurde. Niemand hat Interesse daran, daß private E-Mail-Adressen mißbraucht werden und man womöglich stundenlang zuerst einmal die ungebetene Werbung aussortieren muß, bis man vielleicht eine wichtige Nachricht lesen kann.

Der Justizausschuß bemüht sich immer, wenn es mehrheitsfähige Anträge gibt – ich betone: auch dann, wenn sie von der Opposition kommen –, einen gemeinsamen Konsens zu finden, und der vorliegende Antrag ist der beste Beweis dafür. In diesem Fall ist ein Fünfparteienantrag daraus geworden, und ich glaube, daß die Bevölkerung diesen Schutz gegen ungebetene Werbung bei privaten E-Mail-Adressen begrüßt. Werbung im Internet ist natürlich zulässig, aber private E-Mail-Adressen sollen vor ungebetenem Zugriff geschützt werden. (Beifall bei der ÖVP.)

14.23

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. – Bitte, Herr Abgeordneter.

14.23

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Nur ganz kurz: Es ist bereits erwähnt worden, daß diese Änderung tatsächlich eine qualitative Verbesserung des gesamten Telekommunikationsbereiches darstellt, weil es einfach nicht wünschenswert ist, daß man auf dem Personal Computer mit E-Mails sozusagen zugeschüttet wird.


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