über den Nachweis einer mehrjährigen Tätigkeit in den für Fachhochschul-Studiengängen relevanten Berufsfeldern verfügen – und den Frauenanteil wird bei der Besetzung des Fachhochschulrates auf eine angemessene Vertretung der für dieses Fachhochschulwesen relevanten Fächer – Technik, Wirtschaft/Recht, Gesellschaftswissenschaften – geachtet sowie auch auf eine Berücksichtigung der Bundesländer Bedacht genommen.
Das Gesetz sieht vor, daß die Mitglieder des Fachhochschulrates im Einvernehmen zwischen dem Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr und der Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten nach diesen sachlichen Gesichtspunkten zu bestellen sind.
Die Fachhochschulen bringen in besonderer Weise forschungs- und wissenschaftsgeleitete Praxiserfordernisse mit sich, weshalb für die Bestellung des Fachhochschulrates die Berufung von Praktikern mit wirtschaftlich-technischer Kompetenz einerseits und Wissenschaftern andererseits vorgesehen ist.
Der Erstellung des vorliegenden Vorschlages liegen keine parteipolitischen Überlegungen zugrunde. Ein Parteibuch ist weder eine Voraussetzung, noch darf politisches Engagement oder eine politische Tätigkeit ein Ausschließungsgrund sein.
Zur Frage 21:
Die erforderlichen Gespräche zwischen den betroffenen Ressortchefs sind im Gange und werden im Lichte der oben genannten Bedingungen geführt.
Zur Frage 22:
Das Universitäts-Akkreditierungsgesetz sieht vor, daß die Bundesregierung nach sachlichen Gesichtspunkten qualifizierte Personen zu bestellen hat, wobei vor allem auch darauf zu achten sein wird, daß die auszuwählenden Personen über Kenntnisse des internationalen Universitätswesens verfügen.
Die Frage nach parteipolitischer Zugehörigkeit wird dabei keine Rolle spielen, wenngleich politisches Engagement, wie schon erwähnt, kein Ausschließungsgrund sein darf.
Zu den Fragen 23 bis 25 erlaube ich mir, Sie auf die einleitend getroffenen Feststellungen zum Fünfpunkteprogramm hinzuweisen. Diese jetzt im Gesetz festgelegten und von mir vorgeschlagenen Regeln bringen Klarheit, Offenheit und Kontrolle bei der nötigen Postenvergabe durch die öffentliche Hand.
Zur Frage 26:
Wie bereits im Ständigen Unterausschuß des Rechnungshofausschusses und in der Beantwortung der Dringlichen Anfrage vor zwei Tagen dargelegt worden ist, erfolgte die Auftragsverteilung durch das Bundeskanzleramt entsprechend den Vergabevorschriften.
Zur Frage 27:
Ich darf Ihnen versichern, daß ich selbstverständlich für größtmögliche Transparenz in diesem Fall eintrete. Aus diesem Grund habe ich aus Eigeninitiative den Rechnungshof ersucht, die Auftragsvergabe im Zusammenhang mit der Lehrlingsoffensive einer Sonderprüfung zu unterziehen. (Beifall bei der SPÖ.)
Zur Frage 28:
Erlauben Sie mir, daß ich vorab etwas zur Wortwahl sage. Ich habe selbstverständlich nie das Wort "Verstrickungen" gebraucht, wie Sie es hier dargestellt haben, weil es Verstrickungen meines Sohnes in diese Aktivität nicht gab. Mein Sohn hat alle an ihn im Unterausschuß des Rechnungshofausschusses gerichteten Fragen beantwortet und ausführlich klargestellt, daß er in diesem Verein niemals aktiv war, daraus keinerlei Vorteil gezogen hat und auch niemals einen