Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 181. Sitzung / 150

GmbH & CO KG, Amtsgericht Trier. Also das geht nach Deutschland. Man geht jetzt weiter zu dieser Firm "ibis acam", Holding GmbH & Co KG. Wo kommt man dann hin? – Man landet wieder bei einer Verwaltungsholding mit Kommanditisten; alles deutsche Staatsbürger.

Das heißt, Projektkosten in der Größenordnung von über 5 Millionen Schilling werden von Unternehmen abgewickelt, die nicht einmal ihren Sitz im Inland, sondern die ihren Sitz im Ausland haben. Die Erträge wandern ins Ausland ab, und das Ganze wird halbe-halbe vom AMS beziehungsweise vom Sozialfonds der EU gefördert. (Abg. Dr. Krüger: Das ist ja unglaublich!)

Und das sollten Sie sich einmal anhören, Herr Bundeskanzler – und nicht hier im Hohen Hause beleidigt herumlamentieren! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

17.35

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir kommen jetzt zu einer kurzen Debatte, und zwar betrifft diese den Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Kier, dem Ausschuß für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung über den Bericht des Bundesministers für Inneres betreffend Folgerungen aus dem tragischen Tod des Schubhäftlings Marcus O., III-199 der Beilagen, eine Frist bis 23. September 1999 zu setzen.

Über diesen Fristsetzungsantrag wird nach Schluß dieser Debatte abgestimmt.

Wir beginnen jetzt mit dieser Debatte. Ich erinnere Sie daran, daß der Erstredner zur Begründung eine Redezeit von 10 Minuten hat, alle anderen Abgeordneten eine Redezeit von 5 Minuten. Mitglieder der Bundesregierung und Staatssekretäre sollen sich in ihren Wortmeldungen auch nicht länger als 10 Minuten äußern.

Herr Abgeordneter Dr. Kier, Sie haben das Wort mit einer Redezeit von 10 Minuten. – Bitte.

17.37

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Präsident! Hohes Haus! Am Montag dieser Woche ist der Bericht des Bundesministeriums für Inneres eingelangt, der dem Bundesminister durch eine Entschließung dieses Hauses vom 10. Mai 1999 aufgetragen wurde.

Das ist eine angemessen lange Frist, denn es sind doch über zwei Monate zwischen der Entschließung und dem Bericht verstrichen, und das hat aus der Sicht der liberalen Fraktion vor allem einen wirklichen Schönheitsfehler: Dadurch wird es, wenn wir keine besonderen Beschlüsse fassen, nicht möglich sein, diesen Bericht im Innenausschuß zu besprechen. Wenn man zudem berücksichtigt, daß eigentlich sogar vorgesehen oder zumindest intendiert ist, daß dieser Bericht im Innenausschuß enderledigt werden soll, ist das besonders unangenehm.

Daher stellt die liberale Fraktion den Antrag, dem Innenausschuß zur Behandlung dieses Berichtes eine Frist bis 23. September dieses Jahres zu setzen. Diese Frist ist so gewählt, daß, soferne keine Enderledigung im Innenausschuß erfolgen sollte, noch die theoretische Möglichkeit bestünde, in diesem Haus über den Bericht des Innenausschusses zu debattieren. – Soweit zur Form.

Damit das möglich ist, wird die liberale Fraktion darüber hinaus einen Antrag auf Permanenterklärung des Innenausschusses zu diesem Punkt noch gesondert einbringen.

Damit ist, glaube ich, der Verständnisrahmen aufgemacht, was hier intendiert ist, und ich glaube, es wäre wichtig, nützlich und wertvoll, wenn der Bericht des Herrn Bundesministers für Inneres zum tragischen Tod des Marcus Omofuma hier im Hause, zumindest im Innenausschuß, auch wirklich debattiert werden könnte, denn das war wohl die Intention dieser Entschließung,


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