Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 181. Sitzung / 151

die seinerzeit immerhin von den Kollegen Kostelka, Khol, Leikam und Kiss beantragt wurde und die in diesem Hause auch die entsprechende Mehrheit gefunden hat.

Damit Sie ein besseres Verständnis dafür haben, warum wir der Meinung sind, daß das einer Diskussion bedarf, halte ich fest: Die Entschließung ist durch den Bericht des Innenministers nicht erfüllt worden. Wir müssen daher verhindern, daß der Umstand, daß der Entschließung durch Herrn Bundesminister Schlögl nicht entsprochen wurde, nicht auch noch ein Verschweigen dieses Umstandes folgt, indem wir es nicht einmal diskutieren können.

Was sind die gravierenden Mängel des Berichtes? – Er ist spät gekommen und hat den Punkt 1 der Entschließung, der gelautet hat, die Umstände des Falles der Abschiebung des Marcus Omofuma in Kooperation mit der Staatsanwaltschaft und den Strafgerichten einer umfassenden Aufklärung zuzuführen, nicht einmal andeutungsweise erfüllt, denn in diesem Bericht sind diesem Punkt ganze zehn Zeilen gewidmet. Es wird darin Bezug genommen auf eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft vom 3. Mai 1999, ohne daß diese Sachverhaltsdarstellung diesem Bericht auch nur beigelegt wäre.

 

Ich meine, wenn der Herr Bundesminister diesem Hause über eine von ihm erstattete Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft berichtet – das ist die eigentliche Aussage, die er da trifft –, dann wäre mit Fug und Recht zu erwarten gewesen, daß er diese Sachverhaltsdarstellung dem Bericht anschließt, also zu einem Teil des Berichtes macht, und damit das Hohe Haus wenigstens davon in Kenntnis setzt, welchen Sachverhalt er und die Beamten seines Hauses hier unterlegt haben, als sie die Staatsanwaltschaft damit befaßt haben.

Daß gleichzeitig – geradezu selbstverständlich – nicht einmal mit einer halben Zeile auf die politischen Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit diesem Todesfall eingegangen wird, ist ein weiterer Mangel dieses Berichtes. Ich meine, es wäre wichtig, wenn sich das Hohe Haus noch vor den Wahlen am 3. Oktober mit diesem Bericht formgerecht auseinandersetzen könnte. Das ist die Intention unseres Fristsetzungsantrages.

Ich halte weiters fest: Zu Punkt 2 der Entschließung, bei dem die Frage hinsichtlich der dienstrechtlichen Maßnahmen für die betroffenen Beamten aufgeworfen und mit dem Ersuchen um Berichterstattung thematisiert wurde, wird nur lapidar das Ergebnis dieser dienstrechtlichen Maßnahmen festgehalten, nämlich daß schlußendlich eine Suspendierung erfolgt ist. Mit keiner Zeile wird aber darauf eingegangen, welche Vorgänge dazu notwendig waren und daß nicht von der Möglichkeit der sofortigen Außerdienststellung Gebrauch gemacht wurde, sondern daß erst in einem zweiten Anlauf suspendiert wurde. Das wäre in diesem Hause, im Innenausschuß mit dem Herrn Bundesminister zu erörtern – mit der Möglichkeit, es anschließend im Plenum zu besprechen.

Weiters: Auch Punkt 3 dieser Entschließung – ich halte noch einmal fest: diese Entschließung wurde von den Kollegen Kostelka, Khol, Leikam und Kiss beantragt –, der sich mit dem Menschenrechtsbeirat befaßt, ist diskussionsbedürftig. Die Entschließung hat vorgesehen, der Herr Bundesminister möge einen provisorischen Menschenrechtsbeirat einsetzen, und hat einen Pfeil in Richtung Sicherheitspolizeigesetz gemacht. Wir haben das Sicherheitspolizeigesetz in dieser Woche auf der Tagesordnung, und es ist davon auszugehen, daß es die Mehrheit der Regierungsparteien finden wird.

Der Herr Bundesminister hat quasi einen Menschenrechtsbeirat eingesetzt. Er hat ihn auch schon politisch verkauft; er hat ihn als unabhängig verkauft. Die Wahrheit ist aber, daß dieser Menschenrechtsbeirat, so, wie er auf der Rechtsgrundlage des Bundesministeriengesetzes eingesetzt wurde – das gilt aber auch für jenen, den er dann auf der Rechtsgrundlage des novellierten Sicherheitspolizeigesetzes einsetzen können wird –, kein unabhängiger Beirat ist, und zwar aus einem ganz einfachen Grund: In beiden Fällen wird dieser Beirat ausschließlich aus Mitgliedern bestehen, die jederzeit vom Bundesminister abberufen werden können.

Sie wissen, was es bedeutet, wenn ein Beirat aus Mitgliedern besteht, die jederzeit vom Bundesminister abberufen werden können. Dann ist das kein unabhängiger Beirat. Mögen die Personen in diesem Beirat noch so integer sein: Sie sind bedroht von der jederzeitigen Abbe


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