Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 182. Sitzung / 18

1. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1768 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979, das Eltern-Karenzurlaubsgesetz, das Karenzgeldgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Karenzurlaubsgeldgesetz geändert werden, und

über den Antrag 502/A der Abgeordneten Karl Öllinger und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Eltern-Karenzurlaubsgesetz (EKUG) geändert wird, und

über den Antrag 504/A der Abgeordneten Karl Öllinger und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Karenzurlaubszuschußgesetz (KUZuG) und das Karenzgeldgesetz (KGG) geändert werden (2000 der Beilagen)

2. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entschließungsantrag 935/A (E) der Abgeordneten Elfriede Madl und Genossen betreffend praxisgerechte Begrenzung von Nebeneinkommen beim Karenzgeldbezug (2001 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zur gemeinsamen Debatte der Punkte 1 und 2 der heutigen Tagesordnung.

Vorschläge für eine mündliche Berichterstattung liegen mir nicht vor.

Wir treten daher unmittelbar in die Debatte ein.

Als erste Kontrarednerin ist Frau Abgeordnete Edith Haller vorgemerkt. – Bitte, Frau Abgeordnete.

9.05

Abgeordnete Edith Haller (Freiheitliche): Guten Morgen, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ich weiß nicht, ob Ihnen, Frau Bundesministerin, aufgefallen ist, daß die freiheitliche Fraktion im Sozialausschuß immer – ich betone: immer! – vollzählig anwesend ist und auch sehr fleißig mitarbeitet. Der Grund dafür ist vor allem, daß es uns im Ausschuß möglich ist, diverse Auskünfte zu erhalten, zu denen wir sonst keinen Zugang hätten.

Ich finde es daher nicht richtig, wenn uns im Zusammenhang mit unserem Auszug aus der letzten Sitzung des Sozialausschusses vorgeworfen wird, daß das deshalb geschehen sei, weil wir uns nicht genügend vorbereitet gehabt hätten. Der Grund dafür liegt vielmehr darin, daß man 31 Tagesordnungspunkte in eine Tagesordnung gepackt hat und kurzfristig 64 Abänderungsanträge eingebracht hat. Ich als Parlamentarierin fühle mich – das möchte ich wirklich sagen – bei dieser Vorgangsweise gefrotzelt! (Beifall bei den Freiheitlichen sowie der Abg. Schaffenrath.)

Nun zur Sache selbst, zur Änderung der Karenzgeldregelungen. Im Vorjahr wurde viel Getöse um das sogenannte kleine Familienpaket gemacht – ein Teil davon ist ja in der jetzt zu behandelnden Vorlage beinhaltet. Vor allem aber wird endlich, muß ich sagen, eine EU-Richtlinie für einen eigenen Karenzgeldanspruch des Vaters des Kindes umgesetzt. Warum "endlich"? – Eine Übergangsfrist von zwei Jahren wurde uns in diesem Bereich bereits zugestanden, und wir haben dann noch einmal um mehr als ein Jahr überzogen. Es hat eines Antrages der Opposition, des Kollegen Öllinger, bedurft, um diese Materie endlich in eine Gesetzesvorlage umzusetzen, und deshalb braucht sich diese Koalitionsregierung auch kein Federl auf den Hut zu stecken.

Genauso ist es bei der zweiten Regelung in diesem Paket, der wir zustimmen werden – wir werden nämlich getrennte Abstimmung verlangen –, sie betrifft den Antrag 504/A des Kollegen Öllinger, in dem es um die Möglichkeit geht, das erhöhte Karenzgeld auch an Mütter auszubezahlen, die den Namen des Kindesvaters nicht nennen können oder nicht nennen wollen.


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