Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 182. Sitzung / 19

Wie gesagt: Für uns gibt es sehr viel Kritik insgesamt, und zwar: Die Karenzgeldregelung, die heute hier beschlossen werden soll, macht die gesamte Materie noch wesentlich komplizierter und in der Abwicklung aufwendiger. Nach unseren Vorstellungen wäre eine Neuformulierung der gesamten Materie unbedingt notwendig. Ein Beweis dafür, daß sie notwendig ist: Man hat das Karenzgeld wieder als "Karenzurlaubsgeld" bezeichnet und weiß daher heute schon, daß in Kürze wieder eine Änderung notwendig sein wird.

Diese Neuregelung bringt weiters eine enorme Belastung und Schwierigkeiten für die Wirtschaft, vor allem für kleine Betriebe.

Eine Überlappung von einem Monat bei dieser flexibleren Regelung erscheint uns als zu kurz.

Es gibt weiters – das möchte ich als sehr negativ anführen – keine Teilungsmöglichkeit, wenn einer der beiden Partner selbständig erwerbstätig ist. Warum werden Selbständige in diesem Zusammenhang diskriminiert?

Es gibt weiters – ich meine, das ist besonders schlimm für die Abwicklung – keine Informationspflicht bei Neuanstellung, daß man den Dienstgeber von eventuellen Karenzresten zu informieren hat. Wie soll denn das in der Praxis funktionieren?

Es ist sehr viel Lärm um fast nichts gemacht worden; die tatsächlichen Verbesserungen sind nur sehr gering. Ich betone noch einmal, daß dieses Paket insgesamt eine unzumutbare Belastung für die Wirtschaft bedeutet, und ich verstehe die ÖVP diesbezüglich nur sehr schwer, denn – jetzt geht es um die Betroffenen – diese Regelung könnte für die Betroffenen durch ihre Kompliziertheit ein Schuß nach hinten werden – davor habe ich wirklich Angst! –, denn die Einstellung von neuen Ersatzpersonen wird erheblich erschwert.

Nun noch zum Antrag 935/A (E), der von der Kollegin Madl von der freiheitlichen Fraktion eingebracht wurde, in dem es um eine bessere Durchrechnung des Zuverdienstes, und zwar des gesamten Zuverdienstes, während der Karenzzeit geht. Dieser Antrag ist ja nicht neu, er steht jetzt schon zum fünften Mal zur Diskussion. Ich kann Ihnen sagen, wann wir bereits darüber entschieden haben – er wurde dabei jedesmal abgelehnt –: am 19. März 1997, am 11. Dezember 1997, am 16. April 1998 und am 8. Oktober 1998 in diesem Plenum!

Der Antrag ist immer wieder abgelehnt worden, beim letzten Mal mit der "Begründung", daß unsere Variante, unser Vorschlag keine Verbesserung bringen würde. Frau Bundesministerin! Ich sage Ihnen: Das ist nicht korrekt! Das ist mir gegenüber auch zugegeben worden – ich zitiere aus der Begründung –: Der Vorschlag würde bedeuten, daß eine Kürzung des Karenzgeldes auch bei nur vorübergehender Beschäftigung nicht eintreten würde, daß es, wenn der Zuverdienst knapp über der Geringfügigkeitsgrenze liegt, zu einer deutlich geringeren Kürzung des Karenzgeldes kommen würde.

Weitere Verbesserungen: Bei mittleren Verdiensten in wenigen Monaten käme es zu spürbar weniger Kürzungen des Karenzgelds. Exorbitant hohe Verdienste würden nicht so bevorzugt wie bisher. Die Abrechnung – das ist meiner Ansicht nach ausschlaggebend – könnte einmal erfolgen, und zwar nach dem Ende des gesamten Karenzzeitbezuges. Dadurch hätten die Betroffenen weitaus weniger Aufwand, es wäre für sie durchschaubarer – und natürlich auch für die Verwaltung.

Frau Bundesministerin! Die Ausschußfeststellung wurde wider besseres Wissen gemacht, denn es geht nicht um die Eröffnung neuer Möglichkeiten, sondern darum, daß die Kürzungen beim Karenzgeld möglichst hintangehalten werden. Diese Ausschußfeststellung haben Sie wirklich wider besseres Wissen gemacht – Sie wissen das genau –, einfach nur deshalb, weil man wieder einmal einem Antrag der Freiheitlichen nicht zustimmen konnte oder wollte, so gerechtfertigt dieser auch ist.

Dazu ist eigentlich nichts mehr zu sagen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

9.13


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