Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 182. Sitzung / 22

Sie fürchten nicht eine zusätzliche Belastung der Betriebe und wehren sich dagegen – nein! –, sie wollen eine nachhaltige Entlastung der Betriebe, also eine "Aktion Fairness" für Unternehmer, aber nicht für Arbeitnehmer! Das werden wir nicht zulassen können! (Beifall bei der SPÖ.)

9.21

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Madl. – Bitte.

9.21

Abgeordnete Elfriede Madl (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Ich möchte über meinen Antrag, der einen praxisbezogenen Durchrechnungszeitraum während der Karenzzeit zum Inhalt hat, sprechen.

Nach der derzeit gültigen Rechtslage ist es so, daß man zusätzlich zum Karenzgeld monatlich geringfügige Nebeneinkommen beziehen darf, ohne des Karenzgeldes verlustig zu werden oder eine Kürzung desselben zu riskieren. Nun zielt dieser Antrag darauf ab, daß es in der Praxis so ist, daß es verschiedene Betriebe gibt, bei denen man sagt, bei einer Frau während der Karenzzeit können wir, damit sie ihre Fortbildung weiterführen kann oder falls sie nach der Karenzzeit wieder in den Beruf einsteigen möchte, es uns leisten, diese in Teilzeit – also zehn Stunden oder fünf Stunden pro Woche – weiter zu beschäftigen, damit sie ihre Verbindung zum Arbeitgeber nicht verliert und immer auf dem laufenden ist.

Es gibt aber auch Betriebe, die das nicht tun können. Bei diesen ist es zum Beispiel nur möglich, daß eine Frau in Karenz während eines Zeitraumes von drei Wochen Urlaubszeitvertretungen machen oder, wenn jemand krank wird, als Ersatz einspringen kann. Auch auf diese Art und Weise verliert sie nicht den Kontakt zu ihrem Betrieb.

Derzeit ist es jedoch so, daß diese Frau, die sich in Karenz befindet, wenn ihr Nebenverdienst die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet, dafür bestraft wird, daß sie nachher noch die Chance hat, ohne irgendeine Einarbeitungszeit nach der Karenzzeit wieder in den Betrieb zurückzukehren. Darum finde ich es unverständlich, daß der Bericht des Ausschusses dahin geht, daß das Hauptaugenmerk auf die Erziehung und Betreuung des Kindes gelegt wird und nur Nebeneinkommen genehmigt sind. Wenn Nebeneinkommen genehmigt sind, so ist es ja völlig unverständlich – für mich jedenfalls und für die Freiheitlichen –, warum man nicht sagen kann: Nebeneinkommen ja; wenn diese erlaubt sind, kann ich sie aber auch auf die Dauer der Karenzzeit aufteilen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wenn es also erlaubt ist, daß man eine bestimmte Summe – wenn ich es jetzt als Summe innerhalb von eineinhalb Jahren rechne – innerhalb von eineinhalb Jahren dazuzuverdienen darf, frage ich: Warum muß man diese zeitlich begrenzen, sodaß monatlich nur soundso viel erlaubt ist und das, was darüber hinausgeht, bestraft wird?

Meine Damen und Herren! Ich würde mir das wirklich gut überlegen. Es spielt nämlich gar keine Rolle, sondern das wäre nur eine geringfügige Änderung, und damit wäre sehr vielen Frauen geholfen, und zwar jenen, wie gesagt, die Urlaubsvertretungen machen, die über einen Zeitraum von zwei, drei Wochen einmal oder vielleicht zweimal im Jahr im Betrieb weiterarbeiten, ohne dafür bestraft zu werden.

Noch ein Wort zur Regierungsvorlage. Ich glaube, daß diese Regierungsvorlage den Zweck verfolgt, daß es Frauen noch schwerer gemacht wird, qualifizierte Arbeitsplätze zu bekommen. Wenn man heute die Karenzzeit auf sieben Jahre aufteilen kann, so mag es vielleicht sein, daß es in Großbetrieben möglich ist, diese Karenzzeit sieben Jahre lang in Evidenz zu halten, aber für die vielen kleinen und die meisten kleinstrukturierten Betriebe ist es unmöglich, jemanden sieben Jahre lang in Evidenz zu halten, bis er seine Karenzzeit letztendlich beansprucht.

Es ist ganz genauso wie zum Beispiel bei der Werkvertragregelung: Die Werkvertragregelung wurde hier im Hohen Haus beschlossen, und sie wurde in demselben Jahr noch novelliert, weil man draufgekommen ist, daß darin Bestimmungen enthalten sind, die undurchführbar und unsinnig sind. Genauso wird es auch mit dieser Gesetzesvorlage sein.


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