Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 182. Sitzung / 37

Der Nationalrat wolle beschließen:

Artikel 1 Mutterschutzgesetz 1979

in Ziffer 4 der Regierungsvorlage entfallen Satz 3 und 4 des § 15e Abs. 2.

Satz 3 lautet neu wie folgt:

"Soweit sich Ansprüche eines Arbeitnehmers nach der Dauer der Dienstzeiten richten, sind Zeiten eines Karenzurlaubes nach § 15 Abs. 1 dieses Gesetzes, während derer das Arbeitsverhältnis bestanden hat, auf die Dauer der Dienstzeit anzurechnen."

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Jetzt haben Sie die Möglichkeit, zu beweisen, wie ernsthaft es Ihnen mit einer besseren Absicherung von Eltern, von Frauen ist. Jetzt können Sie diesem Antrag zustimmen. Wenn Sie das nicht tun, dann, so glaube ich, liefern Sie damit den endgültigen Beweis, daß alle Ihre Ankündigungen nichts anderes sind als hohle Versprechen und leere Worte.

Sagen Sie doch den österreichischen Frauen, warum die Betreuung eines Kleinkindes weniger wert ist als die Zeit beim Bundesheer, warum diese Zeit nicht für die Abfertigung gilt, aber freiwillige Übungen beim Bundesheer sehr wohl! Jetzt können Sie die Probe aufs Exempel machen, ansonsten würde ich Ihnen empfehlen, im Wahlkampf bei diesem Thema – bessere Absicherung von Eltern und Kindern – ganz leise zu sein. (Beifall bei den Grünen.)

10.27

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Abänderungsantrag, den Frau Abgeordnete Dr. Petrovic vorgelegt hat, steht mit in Verhandlung.

Als nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll zu Wort. – Bitte.

Kollege Haupt! Werden Sie sich noch zu Wort melden, denn es sind noch Anträge der Freiheitlichen Partei einzubringen? – Ich bitte das zu überprüfen. (Abg. Mag. Haupt: Danke sehr!)

Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll.

10.27

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzespaket beschließen wir vor allem im Bereich des Karenzurlaubes mehr Flexibilität, um verstärkt auf die Bedürfnisse der Familien eingehen zu können. Wir bekennen uns dazu – ich sage auch als Vertreter der Wirtschaft –, daß auch die Wirtschaft bemüht ist, familienfreundliche Betriebe entsprechend zu propagieren. Wir lassen Familie und Wirtschaft nicht auseinanderdividieren, meine sehr geehrten Damen und Herren (Beifall bei der ÖVP) –, dies umso weniger, als eine der gesündesten Betriebsformen in Österreich der klassische Familienbetrieb ist. Dieser ist heute einer der gesündesten Betriebsformen in Österreich!

Zweitens bekennen wir uns dazu, meine Damen und Herren, daß die Familie die kleinste selbstverantwortliche Gemeinschaft in einer Gesellschaft ist. Eine gesunde Gesellschaft hat als Basis eine gesunde, harmonische Familie. Daher bekennen wir uns auch von der Wirtschaft dazu, daß wir mehr auf die Bedürfnisse der Familie eingehen, indem wir die Inanspruchnahme des Karenzurlaubes flexibler gestalten. Es ist dies ein Angebot des Gesetzgebers, und ob es in Anspruch genommen wird, hängt von den Betroffenen ab.

Es ist ein Angebot mit einer breiten Palette. Ich gebe zu, daß das Gesetz dadurch nicht einfacher wird. Bisher hat ein Paragraph im Mutterschutzgesetz, nämlich der § 15, den Karenzurlaub geregelt, jetzt haben wir statt dessen neun Paragraphen. Wir müssen schon bedenken: Je gerechter wir sein wollen, je flexibler wir sein sollen, je mehr wir auf Einzelbedürfnisse eingehen, desto komplizierter wird natürlich die Gesetzgebung.


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