Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 182. Sitzung / 42

Es wird vielleicht transparent, wenn man sich in Erinnerung ruft, daß vor kurzem in der Schweiz eine Volksabstimmung erfolgte, wobei eine Mehrheit gemeint hat, es bedürfe keiner Regelung für Karenzzeiten oder für einen arbeitsrechtlichen Anspruch. Oder etwa in Amerika wurde ein minimales Ergebnis für Frauen mit Kindern als sozialpolitischer Durchbruch gefeiert.

Aber, sehr geschätzte Damen und Herren, wir wollen uns an jenen orientieren, die noch weiter fortgeschritten sind. Es wurden gerade die skandinavischen Länder erwähnt, und genau dorthin ist auch mein Ziel gerichtet, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiterzuentwickeln. Jenes Gesetz, das Sie jetzt beschließen, ist ein weiterer Schritt in diese Richtung. Es wird weiterer Schritte bedürfen, die auch jetzt wieder angesprochen wurden, aber ich glaube, es ist ein ganz wichtiger Schritt, den wir hier setzen, daß Beruf und Familie vereinbar sind, besser vereinbar sind und daß es kein Widerspruch sein kann, wenn man Kind und Beruf miteinander vereinbaren möchte. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Sehr geschätzte Damen und Herren! Ich glaube, daß man bei der Behandlung von Gesetzen doch in gewissen Abständen die Zielbestimmungen von Gesetzen hinterfragen sollte. Unsere Karenzbestimmungen besagen, daß Karenzgeld dort bezahlt wird, wo ein vorangegangenes Einkommen zumindest zum Teil ersetzt wird. Das ist der zentrale Ansatz des Karenzgeldes, und ich meine, dieser grundsätzliche Ansatz muß auch in Zukunft beibehalten werden. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Maitz: Ist falsch!)

Wenn wir erkennen, daß wir trotzdem Lücken in der Versorgung haben – durch spezielle besondere Bedürfnisse, Betroffenheiten –, dann bedarf es der Schließung dieser Lücken, aber ohne Verletzung des Grundsatzes, in dem der Karenzgeldanspruch definiert ist. Daher, sehr geschätzte Damen und Herren, bin ich auch daran interessiert, daß in der nächsten Legislaturperiode der Begriff "Karenzurlaub" in den gesetzlichen Bestimmungen durch den Begriff "Karenzzeit" ersetzt wird, denn es ist kein Urlaub, wenn man zu Hause ist und die Kinder betreut. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Gaugg.)

Ich bitte aber um Verständnis dafür, daß es eine sehr komplexe, sehr technische Frage ist, alle Gesetze auch von der textlichen Seite her auf das hin zu korrigieren. Ich glaube, daß man das Ziel formuliert, ist entscheidend, und ich bitte daher auch in der nächsten Zeit um Ihre Unterstützung.

Sehr geschätzte Damen und Herren! Ich bin überzeugt davon, daß wir in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern versucht haben, jene Brücke zu schaffen, die Herr Abgeordneter Stummvoll vorhin erwähnt hat: einerseits die individuelle Situation der Eltern so zu erfassen, daß wir doch sehr spezifisch auf die Bedürfnisse reagieren können, aber trotzdem ein praxisorientiertes, umsetzbares Gesetz zu liefern. Die Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern ist unverzichtbar, weil sie es sind, die es letztlich auch in der Praxis umzusetzen haben. Gesetze werden dann am besten umgesetzt, wenn sie auch von den Betroffenen voll akzeptiert werden.

Sehr geschätzte Damen und Herren! Ich bin daher sehr froh darüber, daß wir diesen Schritt setzen können, bitte aber auch um Unterstützung, daß wir gemeinsam noch weitere Schritte für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie setzen werden. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

10.49

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Schlußworte seitens der Berichterstattung werden nicht gewünscht.

Wir gelangen zu den Abstimmungen, die über die einzelnen Anträge getrennt vorgenommen werden. In einem Fall ist Auszählung beantragt worden. Ich werde dann den Schriftführer beziehungsweise die Schriftführerin bitten, das zu unterstützen.

Als erstes stimmen wir ab über den Gesetzentwurf in 1768 der Beilagen.

Dazu hat Frau Abgeordnete Schaffenrath einen Abänderungsantrag eingebracht.


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