Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 182. Sitzung / 64

Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Wir haben erreicht, daß der Krankenschein ersetzt wird, wir haben erreicht, daß der Zugang erleichtert wird, und wir haben damit auch erreicht, daß der Datenschutz in vollem Umfang gewahrt bleibt. Das waren ja in Wirklichkeit die Knackpunkte bei diesem Projekt. (Beifall bei der ÖVP.)

Ihren heutigen Debattenbeiträgen war zu entnehmen, daß Sie sich Sorgen darüber machen, wer das bezahlen wird. – Ganz einfach: Es ist dieser Regierung gelungen, den Konsens zu finden: Die Wirtschaft war mit der Administration des Krankenscheins bis heute enorm belastet, und sie war daher bereit, 700 Millionen Schilling auf den Tisch zu legen. Das ist wahrlich eine große Leistung! (Beifall bei der ÖVP.)

Die Sozialversicherung, die in der Administration natürlich auch Nutznießer dieser Umstellung ist, hat ebenfalls 300 Millionen Schilling auf den Tisch gelegt. Es wird das also gemeinsam korrekt finanziert.

Jedem, der meint, daß hier irgendwo etwas nicht richtig gelaufen wäre, biete ich an, mich für ein umfassendes Gespräch zur Verfügung zu stellen, wo immer man will.

Zur großen Diskussion darüber, welche Daten diese Chipkarte enthalten darf und welche nicht – das ist heute schon mehrmals gesagt worden; das ist ganz einfach zu erklären –: Name, Versicherungsnummer und Aussteller. Es ist lediglich enthalten, wenn jemand rezeptgebührenbefreit ist. Das ist richtig. Das ist aber heute auch auf dem Krankenschein vermerkt, und es ist auch korrekt, daß es in Zukunft auf der Karte gespeichert ist.

Ich meine, Frau Bundesministerin, daß wir damit einen ersten Schritt getan haben, aber ich kann mir vorstellen, daß man auf Antrag und mit Zustimmung eines Versicherten, eines Karteninhabers, vielleicht auch weitere Daten aufnehmen könnte. Das ist nicht Gegenstand der heutigen Beratung, nein, keinesfalls, aber ich denke dabei bereits an morgen, an die künftige Entwicklung, denn ich meine, daß diese Chipkarte, so gut sie auch ist, weiterentwickelt werden wird. Daher diese meine Anregungen dazu am heutigen Tag der Beschlußfassung.

Mit 1. Jänner 2002 soll österreichweit dieses Produkt angeboten sein. Es wird einige Feldversuche geben. Ich bin sehr froh darüber, daß mit der Ärztekammer – die Verhandlungen sind dort nicht immer sehr leicht, das weiß ich (Abg. Dr. Rasinger: O ja, sehr leicht!) – ein Konsens gefunden werden konnte, daß wir den Weg gemeinsam gehen. (Abg. Dr. Rasinger: Ganz leicht!) Na ja, die Einladung, daß wir alle Hard- und Softwareprodukte zahlen, die Einladung, daß auch die Ausbildung mit diesem Projekt bezahlt wird, ist ja nicht ergangen, sondern das ist erledigt worden, und daher nehme ich an, daß die Ärzteschaft nun diese Chipkarte auch annimmt, sodaß wir dieses Projekt wirklich störungsfrei umsetzen können.

Bei der letzten Sitzung im Hauptverband habe ich auch den Vorschlag eingebracht – ich halte das für wichtig und richtig –, auch eine professionelle Öffentlichkeitsarbeit zu machen. Es wird nämlich bis heute sehr oft und oftmals in Unkenntnis der Sachlage über all das lamentiert und gewettert. Ich meine, die Versicherten haben das Recht, gerade in diesem Zusammenhang umfassend informiert und aufgeklärt zu werden – und das wird geschehen, das kann ich Ihnen garantieren. (Beifall bei der ÖVP.)

Schlußendlich bleibt aber noch einiges offen, so etwa die Frage der Krankenscheingebühr. Ich spreche das nur an, es wird heute nicht ausdiskutiert. Immerhin hat uns diese Gebühr 650 Millionen Schilling zur Finanzierung der Krankenversicherung gebracht, und sie ist auch ein vernünftiges Regulativ zum Zugang zu den Leistungen; sie wird jetzt auslaufen. Ich lade alle ein, diese Frage ohne Emotionen zu diskutieren, nicht nur von ideologischen Standpunkten aus, sondern wir sollten sachlich darüber beraten, wie wir diesen fehlenden Betrag sinnvoll hereinbringen können.

Eine weitere Belastung der Wirtschaft und damit der Arbeitskosten ist sicherlich nicht der Weg, den wir bejahen können. Diese Frage wird eine umfassende Beratung notwendig machen. Sie muß jedenfalls gründlicher sein, sie muß jedenfalls sachlicher sein als die Feststellung des Herrn Kollegen Haupt, der meinte, daß wir als Sozialversicherung dem Versicherten gesagt


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