Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 182. Sitzung / 82

nehmen, die Kunst oder sogenannte Kunst produzieren, bis 10 Millionen Schilling quasi in die Haftung genommen werden. Daraufhin haben natürlich alle Theater protestiert, die alle kein Geld haben, denn dann würden sie überhaupt zusammenbrechen.

Es ist eine Frage der Definition: Wer ist überhaupt ein Künstler? – Denken Sie daran: Auf der einen Seite legen wir diesen Begriff sehr weit aus, aber für diesen Punkt sollte er ganz eng ausgelegt werden. Wer legt das aus, daß jemand überhaupt ein Künstler ist? Das gärt natürlich wieder im Finanzierungsrahmen, das heißt: Werden es wirklich 150 Millionen oder 450 Millionen Schilling sein, diese Summe, die da in der Presse kursiert? Dann stellt sich die Frage der Einkommensgrenze: Bis in welche Höhe bekommen wir sie? Im Moment sind es 16 000 S. Wie viele Künstler sind eigentlich dabei, wie viele sind von der Rückvergütung dieser Beträge betroffen? Sollte einer dieser Künstler einmal im Jahr mehr verdienen, dann ist das eine relativ komplexe Frage, die nicht beantwortet ist.

Trotzdem meinen wir, daß eine Sozialversicherung für Künstler notwendig ist, daß auch Künstler in das soziale Netz einbezogen werden, aber derart, daß sie das "überleben". So etwas geht natürlich nur, wenn man nicht ausschließlich Meldungen in den Medien abgibt und den Künstlervertretungen alles verspricht, weil man der Meinung ist, man werde sowieso nichts davon einhalten. Hiebei ist natürlich der steinigere Weg zu gehen, der Weg der Überzeugungsarbeit, um nicht die falschen Leute zur Kasse zu bitten, also jene, die im Produktionsbereich stehen, etwas dafür tun und auf diese Art und Weise ihre KünstlerInnen-Sozialversicherung, nämlich ihre Sozialversicherung abführen.

Die Frage ist: Was wäre denn – als Alternative zu all den Vorschlägen, die der Herr Staatssekretär diesbezüglich gemacht hat – mit dem Kunstförderungsbeitrag, der vom ORF eingehoben wird? Das sind immerhin 130 Millionen Schilling. Was ist mit den Urheberrechtsgesellschaften und ihren SKE-Fonds? – Viele sind ohnedies der Meinung, die wissen nicht, was sie mit dem Geld machen sollen. Oder, wenn es gar nicht anders geht, wie wäre es mit einem schlichten Gespräch beim Finanzminister?

Es steht allerdings fest, daß Geld nicht quasi aus dem Produktionsprozeß kommen kann, weil jede Summe, die aus dem Produktionsprozeß genommen und für die Pension ausgegeben wird, bedeutet, daß weniger produziert wird.

Ich meine, Frau Bundesminister, das kann nicht der Weisheit letzter Schluß sein. Ich würde Sie bitten, das einmal dem Staatssekretär Wittmann zu erzählen, denn mir hört er nicht zu. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

13.23

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dolinschek. Gleichfalls 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

13.23

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (Freiheitliche): Geschätzter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sind jetzt am Ende der XX. Gesetzgebungsperiode. Es gab in der letzten Sozialausschußsitzung am 30. Juni eine Fülle von Anträgen. Das war eine Folge davon, daß Anträge der Opposition im Laufe der letzten vier Jahre immer wieder vertagt worden sind. Somit kommt es eben zu solch einer Fülle an Anträgen. Wir aber wurden mit 28 Abänderungsanträgen konfrontiert!

Ich gebe Ihnen schon recht, Herr Dr. Feurstein: Der Parlamentarismus wäre kein Parlamentarismus, wenn in den Ausschüssen keine Abänderungsanträge zu behandeln wären, aber ich meine, daß Abänderungsanträge eher für die Oppositionsparteien da sind. Wenn sich die Koalitionsparteien schon vor Ausschußbeginn einig sind, eine Oppositionspartei aber einen Abänderungsantrag zu einem Thema einbringt, der sinnvoll ist, bei dem Sie auch mitgehen könnten, dann hätten damit auch die Oppositionsparteien die Möglichkeit, direkt an einer Gesetzwerdung teilzunehmen. So aber wird sie im Prinzip ausgeschlossen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite