Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 182. Sitzung / 94

Heute diskutieren wir wieder über eine Forderung, die den Behinderten ungeheuer wichtig ist, nämlich die Einstufung von Blindenhunden als Hilfsmittel. Tatsächlich wollten die Behinderten, daß Blindenhunde – genauso wie ein Rollstuhl oder ein Krankenbett – als Hilfsmittel eingestuft werden, damit sie auch einen besseren Zugang zu diesem Hilfsmittel haben. Es ist das eine jahrelange Forderung, daß Blindenhunde in diesen Hilfsmittelkatalog hineingenommen wird. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Aber nicht nur in bezug auf den Blindenhund ist es ein dringendes Erfordernis, daß er in den Katalog hineingenommen wird, sondern genauso trifft das auf den Partner- oder den Signalhund zu; auch er soll als Hilfsmittel eingestuft werden.

Es geht ja immer wieder um die Finanzierung. Und wenn einmal ein Blindenhund oder ein Partnerhund als Hilfsmittel eingestuft ist, dann ist es auch mit der Finanzierung leichter. Jetzt ist es doch so, daß Blinde immer wieder darum feilschen müssen, ob sie einen Zuschuß für ihren Blindenhund bekommen beziehungsweise ob sie einen solchen überhaupt bewilligt bekommen und so weiter. Und dieses Feilschen wird sicherlich kein Ende mit dem haben, was heute hier mit dieser Regierungsvorlage beschlossen wird.

Das heißt also, daß eine berechtigte, eine jahrelange Forderung der Behinderten nicht erfüllt wurde. Und mich wundert das schon, denn in der Begründung dieser Regierungsvorlage schreiben Sie sogar, wie wichtig der Blindenhund ist.

Hier heißt es: Eine Reihe von blinden und hochgradig sehbehinderten Menschen braucht den Blindenhund als eine sehr wertvolle Hilfe bei der Bewältigung des täglichen Lebens. Und Sie schreiben weiters, daß ein Blindenhund die gefahrfreie Bewegung auch in nicht vertrauter Umgebung sichern würde.

Es würde doch alles dafür sprechen, zu sagen: Ja, das ist ein Hilfsmittel, das ganz einfach unabdingbar ist, auf das mehr oder weniger ein Rechtsanspruch besteht. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wie gesagt: Das haben Sie jedoch – leider Gottes! – nicht gemacht! Sie glauben offensichtlich noch immer, daß Mißbrauch betrieben wird, wenn der Hilfsmittelkatalog erweitert wird. Sie glauben offensichtlich, ein Blinder kauft sich einen Hund, benützt ihn als Schoßhund und deklariert diesen der Sozialversicherungsanstalt oder wem auch immer gegenüber als Blindenhund, als notwendiges Hilfsmittel! – Geben Sie doch bitte endlich einmal dieses Mißtrauen auf! Sie haben ein solches in anderen Bereichen ja auch nicht! Warum gerade immer die Behinderten mit Ihrem Mißtrauen geradezu überschüttet werden, verstehe ich überhaupt nicht!

Hinsichtlich Partnerhunde habe ich einen Entschließungsantrag eingebracht, denn genauso wichtig wie ein Blindenhund für Blinde ist, sind es die Partnerhunde für andere Behinderte.

Sie müssen sich vorstellen, es gibt Behinderte, die nicht einmal eine Türe öffnen können. Es gibt Behinderte, die auf menschliche Hilfe angewiesen sind, wenn sie einkaufen gehen wollen, und es gibt ausgebildete Hunde, die das alles für die Menschen machen können. Ich habe mir das selbst angeschaut, und zwar in Salzburg, wo Partnerhunde ausgebildet werden. Es ist wirklich beeindruckend, mit welcher Sorgfalt und Zielgerichtetheit diese Hunde ausgebildet werden!

Ich bin überzeugt davon, daß es einen Qualitätssprung in der Behindertenbetreuung bringen würde, hätten mehr Behinderte einen Partnerhund. Die meisten Behinderten können sich zurzeit aber keinen Partnerhund leisten. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wir haben daher einen Entschließungsantrag eingebracht; im Ausschuß haben Sie ihn uns ja leider Gottes schon einmal abgewiesen; ich hoffe aber, daß Sie jetzt umdenken.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Partik-Pablé, Mag. Haupt zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbehindertengesetz geändert wird (1857 d. B.) in der Fassung des


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