Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 182. Sitzung / 95

Ausschußberichtes (2018 d. B.) betreffend Anerkennung von Blindenführhunden und anderen Tieren, die geeignet sind, Behinderten und Kranken zu helfen, als Hilfsmittel

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird ersucht, dem Nationalrat Gesetzentwürfe zuzuleiten, die eine Gleichstellung von Blindenführhunden und anderen Tieren, die geeignet sind, Behinderten und Kranken zu helfen, mit anderen Hilfsmitteln in den Sozialversicherungsgesetzen vorsehen."

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Ich bitte Sie, Ihre im Ausschuß gezeigte starre Haltung zu überdenken und heute diese Gelegenheit dazu zu nützen, eine wirklich begründete Forderung der Behinderten zu erfüllen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.11

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der soeben verlesene Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, entsprechend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Silhavy. 10 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

14.12

Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Frau Dr. Partik-Pablé, Sie werden sicherlich auch mit VertreterInnen der verschiedensten Interessengruppen von Menschen mit Behinderungen zu tun haben. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Laufend!) Laufend, das glaube ich Ihnen. Und daher wissen Sie sicherlich auch, daß es unterschiedliche Bedürfnisse von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen gibt.

Die Diskussion über Partnerhunde steht zurzeit ziemlich im Vordergrund, und sie bezieht sich vor allem auf eine Einrichtung, die Sie sich vermutlich – ich weiß es zwar nicht, Sie haben keine Namen genannt – in Salzburg angeschaut haben. Es gibt dort jedenfalls eine Einrichtung, die in diesem Zusammenhang einen besonders hohen Bekanntheitsgrad aufweist.

Mir ist aber gerade über diese auch Gegenteiliges bekannt; nämlich aus den Schilderungen einer Frau mit Behinderungen, die sich eineinhalb Briefseiten lang darüber empört, wie sie behandelt wurde, als sie sich für die Anschaffung eines Partnerhundes interessiert hat. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Das ändert doch überhaupt nichts an der Notwendigkeit solcher Partnerhunde, wenn es einmal bei deren Anschaffung Probleme gibt!) Wir müssen einmal darüber diskutieren, was ein Partnerhund ist und welche Hunde für welche Behinderungen welche Eigenschaften haben müssen. Genau darum geht es! (Abg. Dr. Partik-Pablé: Die Behinderten wissen selbst, was sie brauchen!)

Der Mensch steht im Mittelpunkt unserer Politik, und dazu gehören Gerechtigkeit und Chancengleichheit als oberste Ziele. Diese Ziele sind aber auch so zu definieren, daß sie der menschlichen Dynamik – wir haben zuvor gehört: Leben bedeutet Veränderung – entsprechen und die Gesetze ihnen gemäß weiterentwickelt werden können. (Beifall bei der SPÖ.)

Die vorliegende Novelle zum Bundesbehindertengesetz ist ein Beispiel für eine solche Politik der Verbesserungen; in diesem Fall für die betroffenen behinderten Menschen. Es gilt, dafür zu sorgen, daß bei der Anschaffung eines Blindenführhundes gewährleistet ist, daß der Hund auch gesund ist, daß er entsprechend ausgebildet ist und daß er damit jenen Kriterien entspricht, deren Erfüllung eine Verbesserung des täglichen Lebens der Behinderten mit sich bringt. Kurz: Dieser Hund soll dem behinderten Menschen eine Hilfe sein.

Ich denke, die Legaldefinition, was ein Blindenführhund überhaupt ist, ist die Grundlage dafür ... (Abg. Dr. Partik-Pablé: Das ist doch nicht das Problem! Der Behinderte weiß schon selbst, was


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