Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 182. Sitzung / 98

Frau Ministerin! Das muß doch möglich sein, das kostet nichts! Es geht nur darum, ob Sie wollen – oder nicht. Ich hoffe jedenfalls, daß Sie diesem Abänderungsantrag zustimmen. Das müßte möglich sein, Frau Silhavy, es kostet nichts!

Ich möchte aber auch noch auf die Situation blinder Menschen eingehen, weil es noch immer nicht selbstverständlich ist, daß blinde Menschen mit ihren Blindenführhunden in ein Lebensmittelgeschäft hinein dürfen, ins Kino oder ins Theater, ja es ist nicht einmal sichergestellt, daß sie mit ihren Blindenführhunden in öffentlichen Verkehrsmittel fahren dürfen. – Das bitte muß sichergestellt sein!

Sie meinen doch hoffentlich auch, daß jeder Mensch das Recht haben sollte, sich seine Nahrung zu besorgen. Für blinde Menschen gilt das aber nicht, denn sie dürfen in Lebensmittelgeschäfte nicht mit ihren Blindenführhunden hinein. Und sie dürfen auch nicht in jedes Theater, sie dürfen auch nicht ins Kino oder, wie ich bereits gesagt habe, in ein öffentliches Verkehrsmittel.

Frau Ministerin, es muß Ihnen klar werden: Ein Blindenführhund ist ein wesentlicher Teil eines blinden Menschen; er assistiert ihm, er führt ihn, und er erleichtert ihm viele Aufgaben des alltäglichen Lebens. Warum, Frau Ministerin, machen Sie es den blinden Menschen trotzdem immer noch so schwer und sorgen nicht dafür, daß es die freie Zugänglichkeit für Menschen, speziell für blinde Menschen mit ihren Blindenführhunden gibt, und zwar überall hin und zum Nulltarif? – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Frau Abgeordnete Haidlmayr, Sie haben Ihren Abänderungsantrag nicht zur Gänze verlesen. Er wäre nicht ordnungsgemäß eingebracht, wenn Sie ihn nicht zur Gänze verlesen. Wenn Sie das bitte nachtragen.

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (fortsetzend): Der Antrag lautet:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde betreffend die Regierungsvorlage über ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbehindertengesetz geändert wird (1857 der Beilagen), in der Fassung des Ausschußberichtes 2018 der Beilagen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbehindertengesetz geändert wird, wird wie folgt abgeändert:

Im Abschnitt V a wird in § 39a der erste Satz in Absatz 3 wie folgt geändert:

"(3) Voraussetzung für die Bezeichnung als ‚Blindenführhund‘ und für die Gewährung einer finanziellen Unterstützung aus öffentlichen Mitteln zur Anschaffung eines Blindenführhundes ist die positive Beurteilung nach der vom Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales genehmigten Prüfungsverordnung durch die vom (von der) Bundesminister(in) für Arbeit, Gesundheit und Soziales eingesetzten Blindenführhund-Prüfungskommission, zu der jedenfalls ein blinder oder hochgradig sehbehinderter Mensch gehören muß."

*****

(Beifall bei den Grünen sowie beim Liberalen Forum.)

14.25

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der soeben verlesene Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, entsprechend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.


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