Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 182. Sitzung / 100

Ressourcen zu klein beziehungsweise das Angebot zu teuer, sodaß die Qualitätssicherung auch bei importierten Tieren eine wichtige zu regelnde Angelegenheit gewesen wäre – und dies eben auch nicht nur Blindenführhunde betreffend.

Ich möchte aber Kollegin Silhavy und ihren Bemerkungen schon deutlich und klar einiges entgegensetzen. Es ist den behinderten Menschen nicht darum gegangen, daß sie Legaldefinitionen bekommen, denn die haben sie in vielen Bereichen schon erhalten, aber die Umsetzung dieser Legaldefinitionen ist leider sehr zögerlich und sehr schlecht. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich darf Sie, Frau Kollegin Silhavy, daran erinnern, daß diese Bundesregierung zum Stichtag 1. Oktober 1998 in allen Ministerien – mit Ausnahme des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Jugend, Umwelt und Familie und des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales – im Behinderteneinstellungsbereich säumig war. Spitzenreiter waren das Innenministerium mit 599 und das Bundesministerium für Unterricht und Kunst mit 1 144 offenen Stellen, die nach dem Behinderteneinstellungsgesetz zu besetzen gewesen wären.

Wenn nunmehr mit 1. Jänner 2000 die gesetzlichen Änderungen kommen, so wage ich heute schon zu prophezeien, daß etwa auch das Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie, das nur mit neun Dienstposten über den derzeitigen Rahmen hinausgeht, Schwierigkeiten bekommen wird, seinen Rahmen auszufüllen.

Sie irren sich daher, Frau Kollegin Silhavy, wenn Sie meinen, daß die behinderten Menschen gleiche oder ähnliche Chancen hätten oder andere gleich schlechte Chancen hätten. Die Arbeitslosenstatistik legt ein beredtes Zeugnis davon ab, daß gerade die Behinderten, insbesondere die Seh- und Hörbehinderten und unter ihnen wiederum die Frauen in einem ganz besonderen Maße, besonders von der Arbeitslosigkeit betroffen sind.

Wir Freiheitlichen hätten uns gewünscht, daß in dieser Legislaturperiode nicht nur der Blindenführhund, sondern auch die anderen apostrophierten Klassen von Hunden, die Behinderten zur Verfügung gestellt werden, als Hilfsmittel anerkannt werden. Folgendes ist mir nicht einsichtig, Frau Kollegin Silhavy: In anderen Bereichen ist die Sozialversicherung durchaus in der Lage, Hör- und Sehbehinderten entsprechende Hilfsmittel wie Hörapparate, entsprechende Brillen und andere Sehbehelfe zur Verfügung zu stellen, die ihrem Behinderungsgrad entsprechen. Warum soll sie dann ausgerechnet bei den Schwerstbehinderten nicht in der Lage sein, der Behinderung entsprechend Gerechtigkeit walten zu lassen und Diensthunde – im weitesten Sinn des Wortes – entsprechend der Behinderung und nicht entsprechend der Brieftasche zuzuerkennen? – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.32

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Herr Abgeordneter! Ein Abänderungsantrag wurde von Ihnen nicht eingebracht? – Ich will das nur feststellen. (Abg. Mag. Haupt: Den hat die Frau Kollegin Partik-Pablé eingebracht! – Abg. Dr. Partik-Pablé: Ich habe den Antrag eingebracht!) Das war ein Entschließungsantrag. Bitte, wenn das abgeklärt wird.

Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Motter. – Bitte.

14.33

Abgeordnete Klara Motter (Liberales Forum): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Der heutigen Beschlußfassung, mit der das Bundesbehindertengesetz geändert wird, gehen zwei Bürgerinitiativen mit 50 000 Unterschriften voran. Die Bürger haben sich dafür ausgesprochen, und dementsprechend werden wir das heute ändern.

Ich bin mir dessen bewußt – den Vorrednern möchte ich das noch sagen –, daß wir für die Behinderten noch viel mehr tun müssen, aber ich glaube, es ist das ein erster entscheidender Schritt, denn endlich wird es für Blindenführhunde eine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung geben.


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